Die Tendenz zur Verbriefung von Krediten und anderen Vermögensgegenständen gehört zweifelsohne zu den auffälligen Entwicklungen an der Kapitalmärkten der letzten Jahrzehnte. Ausgehend von der erstmaligen Verbriefung (Securitization) ameri-kanischer Hypothekenkredite in den 70er Jahren hat sich erst seit dem Ende der 90er Jahre in Europa ein Markt entwickelt.1 Sowohl im Volumen der Transaktionen, als auch hinsichtlich der Anzahl der Asset-Klassen hinkt der europäische Verbriefungsmarkt seinem amerikanischen Pendant erheblich hinterher.2 Von der Begebung von forderungsbesicherten Wertpapieren - Asset Backed Securities - profitieren einerseits die Investoren mit einem vergleichsweise geringen Risiko, da die Vermögenswerte im Rahmen eines True Sale vom Veräußerer, dem Originator, abgetrennt werden und somit isoliert am Kapitalmarkt platziert werden. Andererseits ermöglicht es den Unternehmen eine günstige Refinanzierungsmöglichkeit, die zudem die Ausnutzung des Porfolioeffekts erlaubt.3 Diese bilanzneutrale Finanzierung gestat-tet den Unternehmen weit reichende Möglichkeiten des Bilanzmanagements und somit Einfluss auf die Bonität zu nehmen. Im Folgenden soll die Bilanzierung dieser Strukturen aus der Perspektive eines Kon-zerns nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dargestellt werden. Hierfür ist zunächst die grundsätzliche Funktionsweise mit den involvierten Akteuren darzustellen. Die vielfälti-gen und für die Bilanzierung bedeutsamen Ausgestaltungsmöglichkeiten werden erläutert. Der Hauptteil beschäftigt sich mit der Abbildung von ABS-Strukturen im handelsrechtlichen Bilanzabschluss. Im Blickpunkt stehen hier die Forderungen als Verbriefungsobjekt sowie die sog. Zweckgesellschaft als zentrales Vehikel. Es soll der Frage nachgegangen werden, welche Anforderungen an den bilanziellen Abgang der Forderungen gestellt werden bzw. welche Ausgestaltungen einem Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis entgegenstehen. Eine Betrachtung über den Einzelab-schluss des Unternehmens hinaus soll nicht ungeachtet bleiben. Eine Konzernbetrach-tung verlangt die Prüfung, ob durch Zweckgesellschaften ausgelagerte Vermögensge-genstände zu bilanzieren sind. Die bereits erwähnten Bilanzstrukturwirkungen gilt es ebenfalls näher zu betrachten. Der letzte Teil widmet sich den steuerlichen Wirkungen, die ABS-Transaktionen nach sich ziehen. [...]
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