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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hohenheim (Institut für Financial Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Traditionell sind der formelle Gläubigerschutz sowie die damit verbundene vorsichtige und imparitätische Bewertung zentrale Elemente in der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Der deutsche Gesetzgeber schafft gesetzliche Rahmenbedingungen um die Interessen der Gläubiger zu schützen und nimmt dabei Abstriche bei der Informationsbereitstellung in Kauf. Die IFRS haben das Ziel ein den tatsächlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hohenheim (Institut für Financial Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Traditionell sind der formelle Gläubigerschutz sowie die damit verbundene vorsichtige und imparitätische Bewertung zentrale Elemente in der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Der deutsche Gesetzgeber schafft gesetzliche Rahmenbedingungen um die Interessen der Gläubiger zu schützen und nimmt dabei Abstriche bei der Informationsbereitstellung in Kauf. Die IFRS haben das Ziel ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln, um wirtschaftliche Entscheidungen Externer zu unterstützen. Das hat zur Folge, dass in der IFRS-Bilanzierung eine möglichst zeitnahe und realistische Bewertung vorzufinden ist um die benötigten Informationen bereitstellen zu können. Die Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist offensichtlich nicht deckungsgleich mit den Zielen der IFRS. Jedoch wollte die Bundesregierung mit dem BilMoG die handelsrechtliche Rechnungslegung weiterentwickeln und die Informationsfunktion eines HGB-Abschlusses stärken um eine maßvolle Annährung an die IFRS zu erreichen. Im Falle von börsennotierten Wertpapieren lassen sich über den Börsenkurs des Wertpapiers die Marktpreise und damit zeitnahe Werte relativ leicht ermitteln. Allerdings stehen diese Werte nicht unbedingt im Einklang mit den GoB der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit kritisch mit der Frage, wie börsennotierte Wertpapiere handelsrechtlich zu bilanzieren sind. Nachfolgend gilt ein Wertpapier als börsennotiert, wenn es eine Zulassung zum Handel an einer Börse hat, wobei der Ort des Börsenplatzes primär irrelevant ist (§ 7 Abs. 3 RechKredV). Es soll schwerpunktmäßig untersucht werden, wie diese im Zugang zu bewerten sind und wie sich spätere Wertentwicklungen auf den Buchwert der Wertpapiere auswirken. Die Arbeit soll ein Bild darüber verschaffen, inwieweit ein Bilanzleser eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses Einblicke in die tatsächlichen Verhältnisse des Wertpapierportfolios des bilanzierenden Unternehmens erhält. Dabei soll auch die Aussagekraft und die Relevanz sowie die Berechtigung des Börsenkurses für die Bewertung diskutiert werden. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich hierbei auf die Sichtweise des Wertpapierhalters und geht auf die Bilanzierung von Wertpapieren bei dem Emittenten nicht weiter ein.