Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: gut, Universität zu Köln (Seminar für Allg. BWL und Betriebswirtschaftliche), Veranstaltung: HS Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung und Konzernbesteuerung in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge von Globalisierung und europäischer Harmonisierung ist es notwendig geworden, international einheitliche Bilanzierungsstandards zu entwickeln, um Jahresabschlüsse vergleichbar zu machen. Während die Bilanzierung anhand der durch das International Accounting Standards Board erlassenen International Accounting Standards noch nicht ausreicht, um an einer US-Börse zugelassen zu werden, müssen nach einer EU-Verordnung ab dem 1.1.2005 alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der EU ihren Konzernabschluss nach IAS erstellen. Im Unterschied zur Rechnungslegung des deutschen Handelsrechts ist das Ziel des Abschlusses nach IAS die Vermittlung von entscheidungsnützlicher Information an (potentielle) Investoren. Eine Zahlungsbemessungsfunktion (z.B. Ausschüttung oder Steuerzahlung) ist nicht vorgesehen. Aufgrund dieses ausschließlichen Informationszwecks tritt das Vorsichtsprinzip des HGB hinter dem IAS-Grundsatz des true-and- fair-view, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln soll, zurück. Das IASRegelwerk besteht aus einem framework, welches die Grundsätze enthält sowie den einzelnen Standards. In dieser Arbeit werden die Vorschriften des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) betrachtet, der zusammen mit IAS 32 (Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung) die Bilanzierung bestimmter Finanzinstrumente regelt. Der IAS 39 ist zur Zeit noch sehr umstritten und seine zukünftige endgültige Fassung unklar. Obwohl das IASSystem ab 2005 in der EU verbindlich anzuwenden ist, sind die IAS 32 und 39 als einzige Standards noch nicht vom Accounting Regulatory Committee der EU zertifiziert worden und ohne dieses Endorsement nicht anwendbar. Die erst im Dezember 2003 veröffentlichte neue Fassung des IAS 39 wurde nach starker Kritik bereits im März 2004 wieder durch ein Amendment korrigiert. Im April und Juli 2004 wurden der interessierten Öffentlichkeit wiederum zwei Exposure Drafts zur Stellungnahme vorgelegt, die wohl zu weiteren Änderungen des Standards führen werden. Die vorliegende Arbeit stellt die aktuell gültige Fassung des IAS 39 sowie den Stand der Diskussion dar, geht auf Gründe für die geplanten Änderungen ein und schließt mit einem kritischen Fazit.