Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS wurde bislang durch den IAS 39 geregelt. Dieser beinhaltet die Klassifizierung der Finanzinstrumente in vier verschiedene Kategorien. Je nach Klassifizierung wird zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert.1 Es gab von vielen Seiten Kritik an diesem Standard, insbesondere wegen seiner enormen Komplexität und zuletzt auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise. Dies führte zu einer Beschleunigung des Reformprojektes von IAS 39, welches das IASB schon seit längerem zur Erreichung der Konvergenz der Rechnungslegungssysteme anstrebte. Ergebnis der ersten Phase des Projektes, welches in drei Phasen gegliedert ist, war die Veröffentlichung des IFRS 9 - Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten im November 2009, welcher ab 2013 in Kraft treten soll. Kernbestandteil ist, dass die Klassifizierung in vier verschiedene Kategorien wegfällt und von nun an nur noch auf das Geschäftsmodell und die Art der Zahlungsströme abgestellt wird. Dies führt wieder zur gemischten Bewertungsmethode, der Bilanzansatz erfolgt weiterhin zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten. Von vielen Anwendern war ursprünglich angestrebt worden, eine Klassifizierung zu umgehen und jedes Finanzinstrument zum Fair Value zu bilanzieren. Offensichtlich aufgrund des Drucks seitens der Politik sowie von Erstellern und Prüfern der Abschlüsse auf das IASB ist dies nicht erfolgt. Auch wurde nicht, wie ursprünglich geplant, die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten überarbeitet, sondern vorerst nur die finanzieller Vermögenswerte. In der öffentlichen Diskussion der neuen Regelungen wurden bereits diverse Kritiken geäußert. Auch die EFRAG scheint skeptisch, und hat den IFRS 9 trotz weitestgehender Umsetzung der Forderungen der Politik noch nicht in Europäisches Recht überführt. Diese Arbeit stellt die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 und IFRS 9 dar, um jeweils im Anschluss auf Kritiken an den Standards einzugehen. Bei IFRS 9 geschieht dies insbesondere unter Hinterfragung der Zielerreichung der ersten Phase des Reformprojektes. Abschließend wird ein Resümee gezogen.
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