Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Abstract Die Bilanzierung von Leasinggeschäften nach IFRS, geregelt in IAS 17, beinhaltet eine Klassifizierung, die über den Ansatz in der Bilanz oder eine außerbilanzielle Behandlung entscheidet. Diese Klassifizierung orientiert sich an dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Daraus folgt, dass das Geschäft bei ratenkaufähnlichen Verträgen als Finanzierungsleasing, und bei anderen, eher mietverhältnisähnlichen Verträgen, als operatives Leasing klassifiziert wird. Letzteres wird außerbilanziell behandelt. Aus der Auslegung der in IAS 17.10 und 17.11 gegebenen expliziten Kriterien, die bei der Klassifizierung helfen sollen, resultiert jedoch ein immenses Maß an bilanzpolitischen Möglichkeiten. Der Standard beinhaltet damit ein faktisches Wahlrecht zwischen der Bilanzierung als Finanzierungsleasing einerseits und operativem Leasing andererseits. Durch die vorteilhaften Bilanzierungsregeln für operative Leasingverhältnisse, welche neben der bilanzexternen Behandlung auch steuerliche Vorteile bieten, wird für die leasenden Unternehmen ein starker Anreiz gesetzt dieses Wahlrecht zu nutzen. Die Folge ist, dass Bilanzen systematisch zu kurz ausgewiesen werden und die ausgewiesenen Verbindlichkeiten und wirtschaftlichen Ressourcen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dadurch werden essentielle Bilanzkennzahlen verzerrt, in besonders leasingintensiven Branchen sind sogar Rentabilitätskennzahlen wie das ROCE, die Rentabilität des investierten Kapitals, deutlich betroffen. So können mitunter negative Bonitätsbeurteilungen vermieden werden. Für Wirtschaftsprüfer gehört es mittlerweile zum Alltag, regelmäßige Korrekturen auf Basis der Anhangangaben zu operativen Leasinggeschäften zu machen. Die erheblichen Auslegungsmöglichkeiten, die die reale Abbildung und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen beeinträchtigen, machen deutlich, dass eine Reform des Standards im Sinne eines Ausweises der tatsächlichen Verhältnisse unumgänglich ist. Tatsächlich existieren intensive Reformbestrebungen in Form einer Kooperation von IASB und FASB, die 2009 in einem schon sehr detaillierten Diskussionspapier der Öffentlichkeit nahe gelegt werden.
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