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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Konzernbilanzen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren wurde die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen auf der internationalen Ebene, weit reichenden Änderungen unterworfen. Bereits im Juni 2001 wurde mit der Veröffentlichung der Statement of Financial Accounting Standards 141 (SFAS 141) und 142 durch das für amerikanische Rechnungslegung zuständigen Financial Accounting Standards Board (FASB) unter den United States Generally…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Konzernbilanzen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren wurde die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen auf der internationalen Ebene, weit reichenden Änderungen unterworfen. Bereits im Juni 2001 wurde mit der Veröffentlichung der Statement of Financial Accounting Standards 141 (SFAS 141) und 142 durch das für amerikanische Rechnungslegung zuständigen Financial Accounting Standards Board (FASB) unter den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen grundlegend geändert. Mit der Veröffentlichung von International Financial Reporting Standard 3 (IFRS) durch das International Accounting Standards Board (IASB) und den damit verbundenen Überarbeitungen der IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ am 31.03.2004 kommt es, als Ergebnis der ersten Phase des Projekts IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ zu weiteren wesentlichen Neuerungen im Bereich der konsolidierten Rechnungslegung. IFRS 3 ersetzt den bisherigen IAS 22. Damit folgt das IASB dem amerikanischen FASB und Verbietet die Anwendung der Interessenzusammenführungsmethode. Damit werden Unternehmenszusammenschlüsse die unter Geltungsbereich von IFRS 3 fallen, ausschließlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Des Weiteren ist ein aus der Anwendung der Erwerbsmethode entstehender Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr planmäßig abzuschreiben. 1 Primäres Ziel der ersten Projektphase war, eine vollständige Harmonisierung der beiden Rechnungslegungssysteme im Bereich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. In der zweiten Phase des Projekts setzt sich der IASB, im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit dem US-amerikanischen FASB, mit speziellen Vorschriften zur Anwendung der Erwerbsmethode auseinander. Des Weiteren werden besondere Themenbereiche diskutiert, die in der ersten Phase entweder ausgeklammert oder nicht abschließend diskutiert und beschlossen wurden. 2 Durch dieses Gemeinschaftsprojekt soll eine weitere Konvergenz zwischen den beiden internationalen Rechnungslegungsvorschriften erfolgen.