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Seit dem 01. Januar 2005 besteht die verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS für den Konzernabschluss von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Weichen hierfür wurden bereits im Jahr 2002 gestellt, als per EU?Verordnung die internationalen Rechnungslegungsstandards in Europa anerkannt wurden. Dabei wurde den Mitgliedsländern bei der Umsetzung der Verordnung weitgehend freie Hand gelassen. Neben der Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Erstellung eines IAS/IFRS konformen Konzernabschlusses, bestand die Möglichkeit das internationale Regelwerk auch auf deren…mehr

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Produktbeschreibung
Seit dem 01. Januar 2005 besteht die verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS für den Konzernabschluss von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Weichen hierfür wurden bereits im Jahr 2002 gestellt, als per EU?Verordnung die internationalen Rechnungslegungsstandards in Europa anerkannt wurden. Dabei wurde den Mitgliedsländern bei der Umsetzung der Verordnung weitgehend freie Hand gelassen. Neben der Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Erstellung eines IAS/IFRS konformen Konzernabschlusses, bestand die Möglichkeit das internationale Regelwerk auch auf deren Einzelabschlüsse anzuwenden. Ebenso galt dies für Konzern- und Einzelabschlüsse von nicht an der Börse gelisteten Unternehmen. Deutschland setzte die EU?Verordnung durch das BilReg im Jahr 2004 um und verankerte die Vorschriften im HGB. Somit können an einer Börse gelistete Unternehmen die IAS/IFRS wahlweise auch auf ihren Einzelabschluss anwenden. Allen anderen Unternehmensformen steht es frei, ihre Konzern- und Einzelabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufzustellen. Das IASB verfolgt mit den IAS/IFRS das Ziel ein Regelungswerk zu schaffen, das auf internationaler Ebene Akzeptanz und Anwendung finden sowie die globale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen weiter vorantreiben sollte. Dabei sind die Standards nach prinzipienbasierten Grundsätzen aufgebaut, d.h. die Vorschriften beruhen auf allgemeinen Regelungen und sind nicht bis ins kleinste Detail geregelt. Dies äußert sich an vielen Stellen durch die Verwendung unbestimmter Begriffe, die einer Auslegung bedürfen. Dem Bilanzierenden eröffnen sich dadurch sowohl Spielräume als auch Wahlmöglichkeiten, erschwert jedoch ebenso die Jahresabschlusserstellung bei Fehlen konkreter Regelungen als auch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse selbst. Fokus dieser Arbeit ist daher die Untersuchung der vorherrschenden Wahlrechte und Ermessensspielräume auf Basis der aktuellen IAS/IFRS Stand: 01.02.2009. Nachdem die Begriffe Wahlrecht und Ermessensspielraum, die Teil des bilanzpolitischen Instrumentariums der IAS/IFRS sind, abgegrenzt wurden, erfolgt deren Analyse beispielhaft anhand neun Standards (IAS 1, 12, 18, 23, 32, 36, 39, 40 und IFRS 5).

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Christina Schneider, B.A./ BSc wurde 1981 in Bad Brückenau geboren. Nach ihrer Berufsausbildung als Bankkauffrau und mehrjähriger Tätigkeit als Zweigstellenleiterin, entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein Studium weiter auszubauen. Das Bachelorstudium der Betriebswirtschaft an der Friedriech-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg schloss sie im Jahre 2009 erfolgreich ab. Zudem absolvierte sie ein Doppel-Bachelorprogramm an der University of Hull in Großbritannien, wo ihr ebenfalls im Jahre 2009 der Bachelor of Science in Accounting verliehen wurde. Seit Herbst 2009 hat die Autorin das Masterstudium, mit den Schwerpunkten Finance, Auditing, Controlling und Taxation, an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg aufgenommen, welches sie voraussichtlich Mitte 2011 erfolgreich abschließen wird. Während des Studiums behielt sie durch einschlägige Werkstudententätigkeiten im Bankbereich den Bezug zur Praxis. Bereits während Ausbildung und Studium entwickelte die Autorin ein besonderes Interesse an der Bilanzpolitik in der Rechnungslegung.