Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einem etwa 18-monatigen Gesetzgebungsprozess ist am 29. Mai 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) in Kraft getreten. Seit der Einführung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) im Jahre 1985 stellt dies die größte Reform des deutschen Bilanzrechts dar. Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise, welche auch den Zeitplan des BilMoG um ein Jahr verschob, sind die Veränderungen nicht mehr ganz so weitreichend wie diese noch im Referentenentwurf angedacht waren. Gleichwohl blieb kaum ein Paragraph des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB) verschont. Auch die inhaltlichen Auswirkungen der Änderungen sind gravierend. Nicht nur das sich die Auslegung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ändert, sondern auch mit der Möglichkeit zur Aufstellung einer Einheitsbilanz, wird durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, eine wichtige Erleichterung, besonders für kleine und mittelgroße Unternehmen, stark eingeschränkt. Die Ziele, welche durch das BilMoG verfolgt werden sind sehr vielfältig. Eines dieser Ziele ist sicherlich das HGB zu entschlacken. Die Abschaffung unzeitgemäßer Wahlrechte soll zu realistischen Wertansätzen führen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Abbild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Auch eine enorme Kostenentlastung für kleine und mittlere Unternehmen, welche sich aus Deregulierungsmaßnahmen ergeben soll, darf nicht außer Acht gelassen werden. Ein weiteres und sicherlich eines der wichtigsten Ziele ist es, den Unternehmen mit dem BilMoG eine vollwertige und gleichzeitig einfachere und kostengünstigere Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandard zu bieten. Dadurch soll eine Vergleichbarkeit deutscher Jahresabschlüsse mit den Abschlüssen ausländischer Unternehmen ermöglicht werden. Trotz, oder vielleicht gerade durch die Beibehaltung der HGB-Eckpfeiler soll es möglich sein auch langfristig neben den IFRS bestehen zu blei-ben. Für die rund 99 % der Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB erstellen wird die Bilanzierung durch BilMoG zwar nicht wesentlich einfacher, jedoch erhalten die externen Adressaten einen aussagefähigeren Jahresabschluss. Auch ist darauf zu achten, dass die Stärkung der Informationsfunktion der handelsrechtlichen Abschlüsse nicht zu Lasten des Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzips geht .