Rudolf Münzinger
Bilanzrechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte (eBook, PDF)
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Bilanzrechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte (eBook, PDF)
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- Geräte: PC
- ohne Kopierschutz
- eBook Hilfe
- Größe: 44.94MB
Produktdetails
- Verlag: Gabler Verlag
- Seitenzahl: 552
- Erscheinungstermin: 8. März 2013
- Deutsch
- ISBN-13: 9783322878915
- Artikelnr.: 53396439
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A. Einführung.- B. Die Jahresabschlußziele in den einzelnen Bilanztheorien, im Handelsbilanzrecht und in der Rechtsprechung des ROHG, RG und BGH.- I. Die Jahresabschlußziele in den einzelnen Bilanztheorien.- 1. Das Urteil des ROHG vom 3.12.1873 als Ausgangsbasis der beiden klassischen statischen Bilanztheorien.- 2. Die an der Unternehmenszerschlagung orientierte statische Bilanztheorie.- 3. Die an der Unternehmensfortführung orientierten Bilanztheorien.- a) Vermögens- und Gewinnermittlung nach der Fortführungsstatik.- aa) Die historische Fortführungsstatik von Herman Veit Simon.- bb) Die an der Ermittlung des verteilbaren Gewinns orientierte Fortführungsstatik.- b) Gewinnermittlung nach den dynamischen Bilanztheorien.- aa) Die dynamische Bilanztheorie Schmalenbachs.- bb) Die an der Prognose des zukünftig durchschnittlich Herausholbaren orientierte dynamische Bilanztheorie.- II. Die handelsrechtlichen Jahresabschlußziele in der höchstrichterlichen Zivil- und Strafrechtsprechung.- 1. Die zu schützenden Interessengruppen.- 2. Die handelsrechtlichen Jahresabschlußziele.- a) Gläubigerschutz durch Dokumentation.- b) Gläubigerschutz durch Selbstinformation über die Schuldendekkungsmöglichkeiten.- c) Birahzierung zum Zwecke der Gewinnverteilung.- d) Bilanzierung zum Zwecke der Ausschüttungssperre.- e) Prognose der Ertragserwartungen zur Anteilsbewertung.- f) Gewinnermittlung zur Betriebssteuerung.- C. Die Rechtsprechung zur bilanziellen Gewinnermittlung.- I. Die Grenzen der Überbewertung im Rahmen des Bilanzansatzes.- 1. Die Ansatzfähigkeit von Vermögensgegenständen (Aktiven).- a) Ermittlung und Rechtsnatur der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.- b) Die Bilanzierung von Sachen (Eigentumsrechten an Sachen).- c) Der Ansatz von Forderungen.- aa) Die rechtliche Entstehung von nicht durch gegenseitige Verträge begründeten Forderungen als Aktivierungsgrundsatz des ROHG.- bb) Die Ansatzkriterien des RG für im rechtlichen Bestand zweifelhafte Forderungen.- cc) Der BGH und die ausnahmsweise zulässige Bilanzierung von Beteiligungsgewinn-Ansprüchen, deren rechtliche Entstehung mindestens tatsächlich gesichert erscheint.- dd) Die bilanzielle Erfassung von Forderungen aus schwebenden, gegenseitig verpflichtenden Geschäften.- d) Die bilanzielle Erfassung immaterieller Werte.- aa) Die indirekte Erfassung von immateriellen Wertelementen bei der Bewertung von Beteiligungen.- bb) Die bilanzielle Erfassung immaterieller Werte als Rechte, rein wirtschaftliche Güter oder im Geschäfts- und Firmenwert.- ?) Der Zusammenhang zwischen dem Ansatzverbot für Organisations- und Verwaltungskosten und der Aktivierungsvoraussetzung des entgeltlichen Erwerbs bei immateriellen Wertfaktoren.- ?) Die ursprüngliche Bilanzauffassung des RG.- ?) Die Bedeutung der ursprünglichen Bilanzauffassung des Reichsgerichts für den bilanziellen Gläubigerschutz.- ?) Die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Bilanzierung der immateriellen Anlagewerte und des Geschäfts- und Firmenwertes.- cc) Die restriktive Wirkung des Objektivierungskriteriums entgeltlicher Erwerb auf die Jahresabschlußzielsetzungen.- ?) Die unbefriedigende Zielerreichung mittels der Fortführungsstatik.- ?) Die Tauglichkeit des Herstellungskostennachweises zur Begründung der ökonomischen Existenz von einzelgesetzlich absolut geschützten Rechten.- ?) Die Mängel des entgeltlichen Erwerbs als zentrales Ansatzkriterium für rein wirtschaftliche Güter.- (1) Unvollständige Erfassung möglicher Gläubigerzugriffswerte.- (2) Die quasi unmögliche Abgangskontrolle rein wirtschaftlicher Güter.- 2. Die Ansatzfähigkeit und -pflicht von Schulden (Verbindlichkeiten), Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.- a) Die ausschließliche Ansatzfähigkeit und -pflicht vermögensbelastender Schulden (Verbindlichkeiten) im Rechtssinne.- b) Die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Schulden und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.- aa) Die Rechtsprec
A. Einführung.- B. Die Jahresabschlußziele in den einzelnen Bilanztheorien, im Handelsbilanzrecht und in der Rechtsprechung des ROHG, RG und BGH.- I. Die Jahresabschlußziele in den einzelnen Bilanztheorien.- 1. Das Urteil des ROHG vom 3.12.1873 als Ausgangsbasis der beiden klassischen statischen Bilanztheorien.- 2. Die an der Unternehmenszerschlagung orientierte statische Bilanztheorie.- 3. Die an der Unternehmensfortführung orientierten Bilanztheorien.- a) Vermögens- und Gewinnermittlung nach der Fortführungsstatik.- aa) Die historische Fortführungsstatik von Herman Veit Simon.- bb) Die an der Ermittlung des verteilbaren Gewinns orientierte Fortführungsstatik.- b) Gewinnermittlung nach den dynamischen Bilanztheorien.- aa) Die dynamische Bilanztheorie Schmalenbachs.- bb) Die an der Prognose des zukünftig durchschnittlich Herausholbaren orientierte dynamische Bilanztheorie.- II. Die handelsrechtlichen Jahresabschlußziele in der höchstrichterlichen Zivil- und Strafrechtsprechung.- 1. Die zu schützenden Interessengruppen.- 2. Die handelsrechtlichen Jahresabschlußziele.- a) Gläubigerschutz durch Dokumentation.- b) Gläubigerschutz durch Selbstinformation über die Schuldendekkungsmöglichkeiten.- c) Birahzierung zum Zwecke der Gewinnverteilung.- d) Bilanzierung zum Zwecke der Ausschüttungssperre.- e) Prognose der Ertragserwartungen zur Anteilsbewertung.- f) Gewinnermittlung zur Betriebssteuerung.- C. Die Rechtsprechung zur bilanziellen Gewinnermittlung.- I. Die Grenzen der Überbewertung im Rahmen des Bilanzansatzes.- 1. Die Ansatzfähigkeit von Vermögensgegenständen (Aktiven).- a) Ermittlung und Rechtsnatur der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.- b) Die Bilanzierung von Sachen (Eigentumsrechten an Sachen).- c) Der Ansatz von Forderungen.- aa) Die rechtliche Entstehung von nicht durch gegenseitige Verträge begründeten Forderungen als Aktivierungsgrundsatz des ROHG.- bb) Die Ansatzkriterien des RG für im rechtlichen Bestand zweifelhafte Forderungen.- cc) Der BGH und die ausnahmsweise zulässige Bilanzierung von Beteiligungsgewinn-Ansprüchen, deren rechtliche Entstehung mindestens tatsächlich gesichert erscheint.- dd) Die bilanzielle Erfassung von Forderungen aus schwebenden, gegenseitig verpflichtenden Geschäften.- d) Die bilanzielle Erfassung immaterieller Werte.- aa) Die indirekte Erfassung von immateriellen Wertelementen bei der Bewertung von Beteiligungen.- bb) Die bilanzielle Erfassung immaterieller Werte als Rechte, rein wirtschaftliche Güter oder im Geschäfts- und Firmenwert.- ?) Der Zusammenhang zwischen dem Ansatzverbot für Organisations- und Verwaltungskosten und der Aktivierungsvoraussetzung des entgeltlichen Erwerbs bei immateriellen Wertfaktoren.- ?) Die ursprüngliche Bilanzauffassung des RG.- ?) Die Bedeutung der ursprünglichen Bilanzauffassung des Reichsgerichts für den bilanziellen Gläubigerschutz.- ?) Die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Bilanzierung der immateriellen Anlagewerte und des Geschäfts- und Firmenwertes.- cc) Die restriktive Wirkung des Objektivierungskriteriums entgeltlicher Erwerb auf die Jahresabschlußzielsetzungen.- ?) Die unbefriedigende Zielerreichung mittels der Fortführungsstatik.- ?) Die Tauglichkeit des Herstellungskostennachweises zur Begründung der ökonomischen Existenz von einzelgesetzlich absolut geschützten Rechten.- ?) Die Mängel des entgeltlichen Erwerbs als zentrales Ansatzkriterium für rein wirtschaftliche Güter.- (1) Unvollständige Erfassung möglicher Gläubigerzugriffswerte.- (2) Die quasi unmögliche Abgangskontrolle rein wirtschaftlicher Güter.- 2. Die Ansatzfähigkeit und -pflicht von Schulden (Verbindlichkeiten), Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.- a) Die ausschließliche Ansatzfähigkeit und -pflicht vermögensbelastender Schulden (Verbindlichkeiten) im Rechtssinne.- b) Die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Schulden und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.- aa) Die Rechtsprec