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Bindung deutscher Gerichte an Entscheidungen des EGMR? (eBook, ePUB) - Bobe, Carsten
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Das Verhältnis von Bundesverfassungsgerichtsbarkeit und Europäischer Gerichtsbarkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit soll der Frage nachgehen, ob und inwieweit deutsche Gerichte an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gebunden sind. Dabei wird zu zunächst die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für den Grundrechtsschutz in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Das Verhältnis von Bundesverfassungsgerichtsbarkeit und Europäischer Gerichtsbarkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit soll der Frage nachgehen, ob und inwieweit deutsche Gerichte an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gebunden sind. Dabei wird zu zunächst die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für den Grundrechtsschutz in Europa und die Stellung der Konvention im deutschen Rechtssystem geklärt. Des Weiteren wird aufgezeigt, welche Wirkungen allgemein von EGMR-Urteilen ausgehen. In diesem Zusammenhang ist darauf einzugehen, wieso gerade konventionsidrige Urteile deutscher Gerichte – im Vergleich zu konventionswidrigen Gesetzen oder Verwaltungsakten deutscher Institutionen – bezüglich der Herstellung eines konventionsgemäßen Zustandes besondere Probleme aufwerfen. Im zweiten Teil wird dann die Problematik der Bindungswirkung von EGMR-Urteilen für deutsche Gerichte anhand des Falls Görgülü diskutiert, in dessen Zusammenhang das Bundesverfassungsgericht explizit Stellung zu der Bedeutung der Entscheidungen des Gerichtshofs für deutsche Gerichte genommen hat. Abschließend soll das zuvor Erörterte bewertet und ein kurzes Fazit gezogen werden.