Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, , Sprache: Deutsch, Abstract: Vereinfachung des Liquidationsverfahrens Zum 18. Dezember 2011 treten in der Ukraine gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Änderungen in Kraft. Unter anderem werden die Zivil- und Wirtschaftsgesetzbücher, das Gesetz über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und natürlichen Personen-Unternehmer sowie das Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften geändert. Als die wesentlichen Neuerungen sind die folgenden zu nennen: • Die Frist für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber einer Gesellschaft darf zukünftig nicht weniger als zwei und nicht mehr als sechs Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Mitteilung über die Liquidation der Gesellschaft betragen. • Die Liste der Unterlagen für die Vorlegung beim Handelsregister wird verkürzt. Nicht mehr notwendig ist die Vorlage des Protokolls der Liquidationskommission mit der Liquidationsbilanz, die Satzung und das Zeugnis über die Registrierung. • Zudem tritt außer Kraft die Norm des Gesetzes über die Wirtschaftsgesellschaften hinsichtlich der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Liquidationsbilanz der Gesellschaft durch einen Wirtschaftsprüfungsbericht. Zweitens ist die Liquidationsbilanz nicht mehr notariell zu bestätigen. Drittens muss die Gesellschaft für die Veröffentlichung der Mitteilung über die Entscheidung hinsichtlich der Liquidation der juristischen Person kein Entgelt mehr bezahlen.