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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Moxter 1979 immaterielle Werte als „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnete, hat die Welt der Rechnungslegung zahlreiche Änderungen erfahren. Trotzdem hat sich am Kern der Aussage wenig geändert, denn auch im Jahre 2004 gelten immaterielle Werte noch als „der heilige Gral des Rechnungswesens“. Diese Thematik wird nicht zuletzt durch die zunehmende Dynamik der Internationalisierung der Rechnungslegung bedeutsam. Nicht…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Moxter 1979 immaterielle Werte als „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnete, hat die Welt der Rechnungslegung zahlreiche Änderungen erfahren. Trotzdem hat sich am Kern der Aussage wenig geändert, denn auch im Jahre 2004 gelten immaterielle Werte noch als „der heilige Gral des Rechnungswesens“. Diese Thematik wird nicht zuletzt durch die zunehmende Dynamik der Internationalisierung der Rechnungslegung bedeutsam. Nicht zuletzt weil die Regelungen zu immateriellen Vermögenswerten (IVW), die im IAS 38 geregelt sind, immer mehr Diskussionsstoff bieten, da sie nach herrschender Meinung zu viel Platz für Interpretationen lassen. Nichtsdestotrotz gewinnen IVW, wie z.B. Marken, Lizenzen und Patente, immer mehr an Bedeutung für Unternehmen und entscheiden nicht selten darüber, ob Wettbewerbsvorteile dauerhaft gewährleistet werden können. Zunächst soll in dieser Arbeit erläutert werden, wie überprüft werden kann, ob ein Vermögenswert nach IFRS vorliegt und welche zusätzlichen Vorschriften für IVW gelten. Spezieller soll es in dieser Arbeit um selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte gehen, deren Relevanz sich durch die im Zeitverlauf stetig steigende Anzahl an Unternehmen, welche Entwicklungskosten aktivieren, verdeutlicht. In diesem Rahmen sind eine genaue Abgrenzung der Begriffe „Forschungs- und Entwicklungsphase“, sowie die Erläuterung der hier geltenden besonderen Ansatzvorschriften notwendig. Nachfolgend soll auf die hieraus entstehenden bilanzpolitischen Spielräume eingegangen werden, indem auch geklärt werden soll, ob die durch die IFRS gebotene Aktivierungspflicht zu einem faktischen Ansatzwahlrecht aufgeweicht wurde. Anschließend sollen verschiedene bilanzpolitische Motive des Ansatzes von Entwicklungskosten erörtert werden. Aus der Analyse branchenüblicher Merkmale werden anschließend Hypothesen abgeleitet, welche Erwartungen zum Bilanzierungsverhalten bei intern generierten IVW in der Praxis entstehen. Anhand der Rechnungslegungsunterlagen großer, deutscher, börsennotierter Unternehmen (DAX 30) soll anschließend ausgewertet werden, welche Auswirkungen Branchenunterschiede auf die Aktivierung von Entwicklungskosten haben. Innerhalb dieser Untersuchung werden die IFRS-Konzernabschlüsse auf die Behandlung von Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2011 untersucht und die Ergebnisse anhand verschiedener Kennzahlen verdeutlicht. Abschließend soll Rückgriff auf die zuvor aufgestellten Hypothesen genommen werden.