Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: "Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?" - Die Idee zu dieser Fragestellung entstand im Rahmen eines Gruppenprojekts zum Thema "Strafvollzug". Zu Beginn wurde in der Fragestellung noch explizit nach dem Menschenbild im Recht gefragt, allerdings stellte ich nach Bearbeitung der Literatur fest, dass dieser Teil bereits in der Frage, ob der Mensch Recht braucht, integriert ist. Natürlich kann diese Fragestellung das Problem des Menschenbildes nicht in vollständiger Weise ausschöpfen (im Rahmen des "Menschenbild-Diskurses" stellen sich z.B. zusätzlich Fragen wie nach dem rechtlichen Status von Embryonen und der Abtreibung ), aber weitere Aspekte darüber wären im Rahmen dieser Hausarbeit leider deplaziert und würden uns in der Beantwortung der Fragestellung auch nicht weiterbringen. In der Fragestellung spielt der Begriff des "Rechts" eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zum Begriff der "Bestrafung", an den ich eher von der praktischen Seite herangehen werde, möchte ich den Begriff des Rechts eher auf einer allgemeinen und umfassenden Ebene betrachten. Es geht mir dabei also nicht um spezielle Fragestellungen, wie z.B. "Ist das aktuelle Recht adäquat ?" oder "Ist das heutige Recht besser als das römische Recht ?", sondern es geht ganz allgemein um die Frage "Braucht der Mensch überhaupt Recht ?". Entsprechend dieser Vorgehensweise möchte ich den hier erörterten Rechtsbegriff vor allem auf die Begriffe "Regel" und "Norm" beziehen und so könnte man die Fragestellung auch wie folgt formulieren: "Braucht der Mensch Regeln und Normen ?". Ensprechend der Problemstellung, beginnt diese Arbeit im ersten Kapitel mit der Frage "Braucht der Mensch Recht ?". Dabei betrachte ich dieses Problem auf der einen Seite aus einer anthropologisch-biologischen Sicht und auf der anderen Seite aus einem christlich-religiösen Blickwinkel heraus. Das zweite Kapitel behandelt dann die Frage nach der Strafe. Zu Beginn behandle ich kurz eines der wichtigsten Grundfragen in diesem Zusammenhang: das Problem der Willensfreiheit. Danach werde ich aufzeigen, welche Funktionen die Strafe im "modernen Recht" erfüllt und zum besseren Verständnis auch die historische Entwicklung mit einbeziehen. Anschließend stelle ich das Problem noch aus meiner persönlichen Einschätzung heraus dar. Zum Abschluß der Arbeit fasse ich dann die Ergebnisse noch einmal zusammen und gebe eine kurze persönliche Stellungnahme ab.
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