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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Dieter Grimm wird „Verfassung“ seit den ideengeschichtlichen Umwälzungen des späten 18. Jahrhunderts als „Normenkomplex identifiziert, der die Einrichtung und Ausübung der Staatsgewalt sowie die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft grundlegend regelt. Sie ist das dem Souverän zugeschriebene, die Staatsorgane bindende und insofern vorrangige, meist in einer Urkunde zusammengefaßte und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Dieter Grimm wird „Verfassung“ seit den ideengeschichtlichen Umwälzungen des späten 18. Jahrhunderts als „Normenkomplex identifiziert, der die Einrichtung und Ausübung der Staatsgewalt sowie die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft grundlegend regelt. Sie ist das dem Souverän zugeschriebene, die Staatsorgane bindende und insofern vorrangige, meist in einer Urkunde zusammengefaßte und erschwert änderbare Recht“. In „The Law of Peoples“ entwirft John Rawls die „realistische Utopie“ einer „Society of Peoples“, in der Kants oben genanntes „negatives Surrogat“ in Konzept und Bedingungen stark nachhallt. Der Begriff der realistischen Utopie ist auch im liberalen Spektrum des europäischen Verfassungsdiskurses angekommen und versucht den Fokus der Finalitätsdebatte vom Ziel auf den Weg zur Realisierung zu lenken; nicht etwa, um das Ziel eines formal verfassten Europas zu marginalisieren, sondern um Freiraum für eine konzeptionelle Ausgestaltung verschiedener Dimensionen vom Theoretischen (Menschenrechte, Gerechtigkeit im vereinten Europa) zum Konkreten (Verwaltungsorganisation, demokratisches Verfahren etc.) zu gewinnen. „Braucht die Welt eine Verfassung“ war die Ausgangsfrage unserer Diskussion. In dieser Arbeit möchte ich mich auf der Suche nach einer Antwort aus zwei Richtungen annähern: In einem ersten Abschnitt über die Reichweite und Grenzen des Verfassungsbegriffes. In einem zweiten Abschnitt über die Beschaffenheit der „Welt“ als politischem Interaktions-, aber auch Rechtsraum im Spiegel von Kants civitas gentium, der die Idee einer Weltverfassung eigen ist. Zusammengeführt werden diese Überlegungen abschließend in einer Auseinandersetzung mit dem Konzept der realistischen Utopie. Dabei wird die Frage zu klären sein, ob „eine Verfassung“ für „die Welt“ nicht letztlich eine unrealistische Utopie darstellt. Dem begrenzten Umfang der Arbeit entsprechend wird vieles skizzenhaft bleiben müssen.