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Wie sich das britische Unterhaus und der Deutsche Bundestag im Fernsehen präsentieren
Dietmar Schiller. Brennpunkt Plenum. Die Präsentation von Parlamenten im Fernsehen. Britisches House of Commons und Deutscher Bundestag im Vergleich. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002. 482 Seiten, 34,90 [Euro].
Fernsehübertragungen aus dem Bundestag zeigen meist den einzelnen Abgeordneten als Redner vor einem bruchstückhaft erkennbaren staatlichen Symbolensemble, dem riesigen Bundesadler und der Bundesflagge. Diese Standardbildeinstellung wird durch Schwenks zur Besucher- und Pressetribüne aufgelockert. Im Unterhaus präsentiert dagegen das Fernsehen "genuine Parlamentssymbolik", visualisiert vor allem "parlamentarische Politik als Wettbewerb um das bessere Argument". Gleichsam unter Zugzwang wurde das britische House of Commons nach einer fast endlosen Debatte 1989 "fernsehpräsent". Immerhin hatte im Radioprogramm der BBC seit dem 9. Oktober 1945 "Today in Parliament" einen festen Sendeplatz. Bei dieser indirekten und zeitversetzten Hörfunkberichterstattung blieb es bis in die siebziger Jahre. Das House of Lords machte dann 1985 den Anfang. Das positiv bewertete Experiment der Direktübertragung gab den Befürwortern im Unterhaus Auftrieb, die sich von dem Medium einen Machtzuwachs des Parlaments versprachen.
Zweifler befürchteten eine selektive, vom Gutdünken der Redakteure abhängige Berichterstattung, die dem Ansehen des Hauses schaden und die Parlamentspraxis insgesamt negativ verändern könnte. Eine "Mehrheit der parlamentarischen Akteure" setzte sich über diese Bedenken hinweg und schätzt den "Visibilitätsgewinn" der Fernsehöffentlichkeit als eine reale "Ressource" ein. Die Entscheidung entsprach "der Logik der Politikvermittlung in der Fernsehdemokratie", zumindest legt der Befund diese Interpretation nahe.
Von Anfang an konnten Hörer und Seher im Nachkriegsdeutschland an der Arbeit des Parlamentarischen Rates und des Bundestags teilhaben: "Die Woche im Bundestag" im Hörfunk des NWDR und die Kino-Wochenschau brachten regelmäßig Ausschnitte aus Plenarsitzungen. Als erstes freigewähltes Parlament wurde der Bundestag 1953 "fernsehöffentlich": Am 6. Oktober übertrug das Fernsehen die konstituierende Sitzung des zweiten Deutschen Bundestags direkt aus Bonn. Immerhin dauerte es auch hier noch länger als ein Jahrzehnt, bis der Ältestenrat am 11. Januar 1966 grundsätzlich die Übertragung sämtlicher Plenarsitzungen durch das Fernsehen zuließ. Seitdem wird darüber spekuliert, wie das Medium sich auf "Volk und Volksvertretung" auswirkt. Die Parlamentsberichterstattung insgesamt ist rückläufig, in der Hauptsendezeit am frühen Abend "teilweise erheblich gesunken".
In der Pionierzeit verfügte das Fernsehen noch nicht über die technische Möglichkeit der elektromagnetischen Bandaufzeichnung (MAZ). "Absolute Neutralität" war laut Günter Meyer-Goldenstädt der Preis der Direktsendung: "Sehr vorsichtig mußten wir beim Zeigen von Beifalls- und Mißfallensäußerungen sein. Wir haben uns damals angewöhnt, nur solche Einstellungen zu bringen, in denen möglichst alle Fraktionen zu sehen waren. Auch wenn zum Beispiel im Vordergrund eine besondere Aktion zu bemerken war, konnte der Fernsehzuschauer sofort übersehen, wie sich der übrige Teil des Hauses verhielt. Ein beliebter, weil völlig neutraler Zwischenschnitt waren die eifrig schreibenden Stenographen in der Loge vor dem Rednerpult." Nach dem Zeugnis des damaligen Chefregisseurs des ZDF gab es jedoch keine "Stoppuhr für den Bildausschnitt".
Kritiker innerhalb und außerhalb der Parlamente sahen mit dem neuen Medium gern das Ende jeder ernsthaften politischen Debatte heraufziehen, das Plenum "zu einem reinen Theater verkommen". Das Schwarzweißbild machte blaue Anzüge und graue Krawatten für einen Politiker zur Pflicht. Aber Argumente blieben letztlich "wichtiger", wie der Journalist Max Schulze-Vorberg - selbst für drei Wahlperioden Mitglied des Bundestags - einmal anmerkte. Seit 1997 berichtet der Spartenkanal Phoenix "live" aus dem von Sir Norman Foster erneuerten Wallotbau, in dem fünf Kameras für Übertragungen aus dem Plenum fest installiert wurden. Die Kosten der Direktübertragung gehen zu Lasten von ARD und ZDF. Die Parlamentsberichterstattung ist ungeachtet der privaten Konkurrenz (n-tv) "eine Domäne der öffentlich-rechtlichen Sender".
Die Studie, die politik- und kommunikationswissenschaftliche Fragestellungen verbindet und empirisch dicht unterfüttert ist, verweist auf ein unauflösbares Spannungsverhältnis "zwischen dem demokratisch relevanten Gebot der Transparenz und der nicht abzubildenden Prozessualität" parlamentarischer Arbeit. Sie lenkt den Blick auf die Institutionen und "die Entwicklungsbedingungen televisueller Parlamentsöffentlichkeit", sie fragt nach der Rezeption und Wirkung der Parlamentsberichterstattung, der Verschränkung und Instrumentalisierung parlamentarischer und televisueller Interessen sowie der "televisuellen Dramaturgie parlamentarischer Inszenierungen".
Der vergleichende Forschungsansatz macht bei allen Unterschieden in der politischen Kultur Gemeinsames deutlich: Auf der parlamentarischen Bühne agieren "star players" (Daily Mail), "Staatsschauspieler"(Hanns-Josef Ortheil). In einer Art Dokumentarspiel bringen sie für die Öffentlichkeit, nun insbesondere für den Fernsehzuschauer, auf die große Bühne, "was zuvor unter Ausschluß des Publikums in Fraktionen und Ausschüssen geschah" (Heinz Bäuerlein). Dabei kann Inszenierung im Extrem in "Parlamentskomödiantentum" umschlagen und den Eindruck verstärken, daß nur der Effekt noch zählt. Noch vor der Zulassung des Fernsehens hat Ralf Dahrendorf 1986 das "Westminster-Game" lapidar so beschrieben: "Im Parlament wird das politische Spiel gespielt." Das Publikum will seine Stars auf dieser Bühne sehen, aber wohl auch bei "Wetten, daß . . .?", in Talkshows, selbst im Container. Es will mit Bildern bedient werden, deren Macht es sich schließlich selbst nur schwer noch entziehen kann.
Das Äußere, die Architektur, der Plenarsaal, das Zeremoniell, die Kleiderordnung, könnte im Bundestag und im House of Commons nicht unterschiedlicher sein. Der gläserne Reichstag soll ein Bild der Transparenz politischer Entscheidungsfindung vermitteln. Der Befund ergibt für die Fernsehberichterstattung tatsächlich ein Übergewicht der Direktübertragung, in der Bewertung - "ein ausgesprochen selektives Bild" - verschieben sich jedoch die Gewichte: "Ausgemachtes Proporzdenken auf die Top fünf des jeweiligen Parlaments prägt in Deutschland noch weitaus mehr das akteurbezogene Bild der fernsehöffentlichen Agenda, als dies in Großbritannien der Fall ist." Der Vergleich macht ein weiteres Defizit deutlich: das Fehlen eines Parlamentsmagazins als "Präsentationsfläche" für den Bundestag, dessen Plenum an ungefähr 60 Tagen mit rund 400 Stunden pro Jahr Sitzungszeit im "Brennpunkt" steht.
MARTIN SCHUMACHER
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
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