Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,2, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Grundseminar: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Abschluss der Urabstimmung über eine Lockerung der Trennung von Parteiamt und Parlamentsmandat am 23. Mai 2003 haben die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen1 mit knapp 67% der abgegebenen Stimmen eines ihrer letzten basisdemokratischen Prinzipien entschärft. Damit endete eine mehr als ein Jahrzehnt andauernde Kontroverse zwischen der reformorientierten Realo-Strömung und der konservativen Fundi-Strömung über die Billigung einer Personalunion von Mandatsträger und Abgeordnetem. Auf die 23jährige Geschichte der Partei bezogen, stellt die neueste Satzungsänderung jedoch nur eine Einzelsequenz in einer Abfolge umfassender Modifikationen und Revisionen der basisdemokratischen Elemente dar. Diese Elemente wurden unter Punkt V.1.3 des Bundesprogramms für die Binnenorganisation der Grünen festgelegt und umfassten Trennung von Amt und Mandat, Rotation des politischen Personals, imperatives Mandat für Abgeordnete, Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit sowie die Prinzipien der Konsensfindung und der Ehrenamtlichkeit aller Funktionäre. Als erschwerend sowohl für die binnenstrukturelle Einbindung der Basisdemokratie als auch für eine fundierte Bewertung über sie hat sich das Fehlen einer ganzheitlichen sozialwissenschaftlichen Theorie gezeigt. Konstruktive kritische Auseinandersetzungen mit dieser spezifischen Ausprägung innerparteilicher Demokratie wurden bisher allenfalls im Rahmen von Untersuchungen über die gesamte Partei versucht, wobei tief greifende Fokussierungen auf die gesamte Basisdemokratie nicht stattfanden und zumeist nur einzelne, stark umstrittene Prinzipien betrachtet wurden (vgl. Vandamme 2000: 27f.). An die Stelle des Bundesprogramms von 1980, in dessen Präambel die Grünen sich selbst als „eine Parteiorganisation neuen Typs […], deren Grundstrukturen in basisdemokratischer und dezentraler Art verfasst sind“ (Die Grünen: Bundesprogramm, Präambel) definierten, wurde 2002 ein Grundsatzprogramm gesetzt, das den ehemals hohen Stellenwert der Basisdemokratie weniger deutlich herausstellt.