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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Terroranschläge vom 11.September 2001 stellten Sicherheitspolitik und –Strategie der meisten westlichen Staaten in vielfacher Hinsicht vor neue Herausforderungen1. Nie zuvor hatten es die Sicherheitsbehörden mit derart gut organisierten terroristischen Strukturen zu tun. Bislang war es ihr Auftrag, sichtbare und vereinzelte, jedenfalls überschaubare…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Terroranschläge vom 11.September 2001 stellten Sicherheitspolitik und –Strategie der meisten westlichen Staaten in vielfacher Hinsicht vor neue Herausforderungen1. Nie zuvor hatten es die Sicherheitsbehörden mit derart gut organisierten terroristischen Strukturen zu tun. Bislang war es ihr Auftrag, sichtbare und vereinzelte, jedenfalls überschaubare Personengruppen strafrechtlich zu verfolgen. Jetzt bekommt sie es plötzlich mit einem weltweit operierenden Netzwerk zu tun, das vor Selbstzerstörung nicht zurückschreckt. Nicht mehr abschätzbar ist das Verhalten eines Gegners, der sein eigenes Leben nicht nur zur Disposition stellt, sondern vielmehr seinen Tod bewusst in Kauf nimmt. Dabei handelt es sich bei den Tätern um gut ausgebildete – zuvor polizeilich nie in Erscheinung getretene – Personen, die jahr zehntelang unauffällig unter ihren Mitbürgern leben, mitunter Ausbildungen an Hochschulen durchlaufen und dann zum tödlichen Werkzeug eines terroristischen Netzwerks werden. Die Polizei bekommt es also mit unüberschaubaren und unberechenbaren Gegnern zu tun. Dass diesem Sicherheitsproblem mit der hergebrachten polizeilichen Arbeit nicht beizukommen ist, liegt beinahe auf der Hand. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der jedes staatliches Handeln bestimmt und der die Grundrechte der betroffenen Bürger soweit als möglich schonen soll, scheint in dieser Situation gegenüber einem zum Selbstmord bereiteten Täter sein Ziel zu verfehlen2. Vor diesem Hintergrund verwundern die Reaktionen der westlichen Staaten nach dem 11.September 2001 nicht. Nach militärischen und polizeilichen Sofortmaßnahmen (verstärkte Luftraumüberwachung, intensivere Überprüfung von Personen, Rasterfahndung etc.) folgte in der Bundesrepublik bereits nach wenigen Wochen das „Erste Anti-Terror-Paket“. Am 14. Dezember 2001 verabschiedete dann der Bundestag das „Zweite Anti-Terror-Paket“ (auch: Terrorismusbekämpfungsgesetz oder Zweites Sicherheitspaket). Wenig später stimmte der Bundesrat den Neuregelungen zu. Dieses – auf fünf Jahre begrenzte4 – Terrorismusbekämpfungsgesetz (TerrorBekG, BGBl. I, 2002, S. 361) soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Sein Inkrafttreten am 9.Januar 2002 führte zu Änderungen zahlreicher Gesetze: u.a. des Passgesetzes, des Vereinsrechts, sowie des Ausländer- und Asylrechts.