Die Öffnung von Staat und Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft kann zu mehr Transparenz, zu mehr Teilhabe, zu einer intensiveren Zusammenarbeit und zu einer Stärkung von gemeinschaftlichen Interessen beitragen. Viele Kommunen versuchen durch die Öffnung ein System kommunaler Selbstverwaltung zu schaffen. Dieses System soll mehr leisten, Bürgernähe zeigen, aber auch weniger Kosten verursachen. Durch die Einbindung der Bürgerschaft in die politische Willensbildung kann auf Problemstellungen frühzeitig aufmerksam gemacht werden. Mit der Partizipation wird der Bürgerbeteiligung eine Verbindlichkeit gegeben und diese wird zugleich für die Politik, Bürgerschaft und Verwaltung interessant. Des Weiteren ermöglicht die partizipative Bürgerschaft die Herausbildung einer kooperativen Gegenmacht. Generell kann davon ausgegangen werden, dass die Akteure - Politik, Bürgerschaft und Verwaltung - sich an Eigeninteressen ausrichten, um den eigenen Nutzen zu maximieren. Aber gleichzeitig orientieren sich die Akteure an gegebenen Handlungsrationalitäten. Wichtig sind hierbei die vorhandenen institutionellen Regelungen, die durch Kompetenzzuweisungen Machtpositionen im Entscheidungssystem Kommune bereitstellen. Die Nutzung des vorhandenen Handlungsspielraums wird durch unterschiedliche Machtressourcen der Akteure determiniert. So ist der Bürgerhaushalt ein Beispiel für die Etablierung von Bürgerbeteiligung und der Entwicklung für eine neue Bürgergesellschaft. In den Zeiten von finanzschwachen Kommunen ist es für die Politik und Verwaltung wichtig herauszufinden, an welchen Stellen die Bürgerschaft bereit ist, zu verzichten. Die Krise in den kommunalen Haushalten ist somit ein entscheidender Grund für das Interesse an Bürgerhaushalten.