Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Bildungspolitik), Veranstaltung: Politisch-gesellschaftliche Probleme pädagogischer Grundprozesse: Föderalistische Bildungssysteme im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Bezogen auf das deutsche Bildungssystem mit seinem föderalen Aufbau muss die Frage gestattet sein, warum genau dort, wo Bund und Länder die Möglichkeit haben, auf die Qualität und Quantität folgender Generationen von Human Ressources einzuwirken, sich die Umsetzung von Aspekten der Gleichheit und Gleichberechtigung so schwierig gestaltet. Andersherum stellt sich natürlich ebenfalls die Frage wo diese allgemeinen Grundrechte nun genau verletzt werden? Kritiker behaupten, in einem zentralstaatlich gelenkten Bildungssystem hätten Fälle wie die ungleiche Anerkennung von Abiturzeugnissen (bspw. in Bayern) oder landesstaatlich verschiedene Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Abiturs nicht vorkommen können. Bekanntermaßen gibt es aber Kritiker für Alles und Jeden, doch eben gerade beim Bildungsföderalismus ist die Frage nach dem Sinn oder Unsinn und die ständige Diskussionen über eine weitreichende Änderung des bestehenden Systems seit Jahrzehnten immanent. Seine Vorzüge stellen sich in der Argumentation eigentlich als sinnvoll und logisch dar und doch wurde bzw. wird immer wieder die Frage gestellt: Hat sich der Bildungsföderalismus selbst überlebt? Um diese Frage zu klären muss man zuerst einen Blick auf die Strukturen der einzelnen Organisations- und Entscheidungsebenen von Bund und Ländern werfen. Der Fokus wird hierbei klar in der Verteilung der Kompetenzen, in den Mitteln zur Steuerung der Bildungspolitik und den -trotz weitreichender Autonomie der Länder- bestehenden Möglichkeiten der Kooperation zwischen bundes- und landesstaatlicher Ebene liegen. Diese grundsätzliche föderale Autonomie der Länder ist im Grundgesetz festgeschrieben und daher auch nicht Gegenstand dieser Arbeit. Die Möglichkeit auf weiten Teilen allein und bundesstaatlich unabhängig zu entscheiden, hat seit jeher hohe kulturelle Bedeutung, wenngleich diese in Diskussionen oftmals hinter die nicht zu verleugnenden Nachteile landeshoheitlicher Bildungsentscheidungen gestellt wird. Kapitel drei wird sich daher diesen Chancen und Kritikpunkten widmen. Dazu werden die Vorteile von Vielfalt und Wettbewerb ebenso berücksichtigt wie das notwendige Gebot auf dem gesamten Bundesgebiet einheitliche Grundstrukturen zu gewährleisten. Dieser zugegebener Maßen komplizierte Drahtseilakt wurde bisher von den beteiligten politischen Akteuren weitestgehend vermieden, weshalb diese Arbeit zu einem gewissen Anteil als Kritik an der gängigen Praxis im deutschen Bildungssystem verstanden werden darf.