Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung. Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
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