Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 1, Universität Salzburg (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zur Schweiz und weitgehend auch zu Deutschland wurde Österreich in den vergangenen Jahrhunderten von einer zentralisierten Bürokratie mit einem absoluten Monarchen an der Spitze regiert. In Österreich fehlt somit eine föderale Tradition mit Selbstbestimmungsrechten für kleinere Verwaltungseinheiten wie Länder, Bezirke oder Gemeinden, es mangelt an Erfahrungswerten einer egalitären Kooperation zwischen verschiedenen Ebenen. Nach der Festsetzung des bundesstaatlichen Prinzips in der Verfassung sträubte sich der Bund (und tut dies bis heute) dann auch dementsprechend, Forderungen v.a. der Länder nach Kompetenzübertragungen zu erfüllen. Die vorliegende Arbeit hat die Auseina ndersetzungen zwischen Bund und Ländern im Bereich Bundesstaat, deren wechselseitige Forderungen aneinander und die Gründe für die Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung dieser Forderungen zum Gegenstand. Bundes- bzw. länderinterne Verhandlungen werden dabei nur am Rande berücksichtigt. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom Beginn der zweiten Republik bis heute. Die Datenerhebung erfolgte mittels Literatur- und Inhaltsanalyse. In der Auswahl der Literatur wurden zum Großteil Vertreter der „Innsbrucker Schule“ berücksichtigt, um die Ländersichtweise der Bundesstaatsreform zu vermitteln. Dies hauptsächlich deshalb, weil Vertreter der „Wiener Schule“ meist gar nicht die Notwendigkeit zu einer Reform sehen und den bundesstaatlichen Status quo verteidigen. Begriffsdefinitionen und Abkürzungserklärungen folgen im Text. Die zentrale Fragestellung die mit dieser Arbeit beantwortet werden soll lautet: Welche Entwicklungen kennzeichnen die Bundesstaatsreform in Österreich? Die folgenden abgeleiteten Fragestellungen sollen helfen, die zentrale Fragestellung zu beantworten: - Was ist ein Bundesstaat?