Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: sehr gut, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar Caesar, Sprache: Deutsch, Abstract: Was waren die Hauptmerkmale der römischen Religion? Die Religion war neben der alltäglichen Ausübung vor allem präsent im politischen Bereich. Der Senat z. B. tagte in einem sakral definierten Raum, einem templum. Senatssitzungen wurden durch Weihrauchopfer der eintretenden Senatoren eröffnet. Diese Rituale wurden erst nach einem langen Christianisierungsprozess der Oberschicht durch Bischof Ambrosius von Mailand im Streit um den Viktoriaaltar beendet.1 Die römische Religion war eine Opferreligion: So führten die hohen Magistrate in Rom, die Verwaltungsspitzen in den Provinzen und die Feldherrn im Krieg ständig Opfer durch. Größere Aktivitäten wurden durch Opfer sowie Anfragen an die Götter (Auspizien in Form der Vogelschau) eingeleitet und durch diesen Rat abgesichert. "Vor wichtigeren Angelegenheiten, Auszug in einen Krieg, Beginn einer Schlacht, wurde selbstverständlich geopfert und der Wille der Götter erfragt."2 Daneben waren die verschiedenen Vereinigungen einer Stadt als Kultvereine organisiert. "So konstituierte sich etwa ein Verein aller Bäcker oder Lederarbeiter, um den Kult einer bestimmten Gottheit - im ersten Fall etwa Vesta - zu pflegen, deren Festtag dann gemeinsam begangen wurde."3 Religion bestimmte damit weite gesellschaftliche Bereiche mit. Welche Bereiche umfasste der römische Kultus? Die Religion der Römer umfasste die sacra publica, die öffentlichen Kulte, sowie den bereich der sacra privata, der wiederum aufgeteilt war in Kulte für einzelne Haushalte (familiae), und der Gentes. Als Sacra bezeichnete man die den Göttern geschuldeten Rituale. Für die privaten Kulthandlungen handelte der pater familias als Priester.4 Die sacra publica unterschieden sich von den anderen Kultakten vor allem durch ihre Finanzierung. Die Kosten für die "öffentlichen Kulte" nämlich trug die politische Gemeinschaft. Die Einkünfte stammten aus Steuern und Abgaben sowie aus Kriegsbeute. Heiligtümer und Tempelanlagen für sacra publica wurden auf öffentlichem Grund errichtet und dann durch einen Akt der Konsekration in einen locus sacer überführt, in ein Grundstück, das einer Gottheit als Eigentum gehörte. Außerdem wurde jedem Kult ein Stück Land zur Unterhaltung zugewiesen. 5 [...] 1 Vgl.: Rüpke: Die Religion der Römer, S. 13. 2 Rüpke: S. 13. 3 ebd. 4 Vgl.: Muth: Einführung in die griechische und römische Religion, S. 289. 5 Vgl. zu diesem Abschnitt: Rüpke: S. 27f..
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