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Studienarbeit aus dem Jahr 1978 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: sehr gut, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Ev. Theologie), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Otto Weber hat den Text, in dem das Problem der Sünde wider den heiligen Geist von Calvin erläutert wird, mit dem Titel „Unvergebbare Sünde“ überschrieben. Es ist die sectio 22 des 3.Kapitels im dritten Buch der Institutionis III. Im Inhaltsverzeichnis zeigt sich übersichtlich, daß das 3. Kapitel dieses Buches mit „Durch den Glauben werden wir wiedergeboren. Hier ist von der Buße zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1978 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: sehr gut, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Ev. Theologie), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Otto Weber hat den Text, in dem das Problem der Sünde wider den heiligen Geist von Calvin erläutert wird, mit dem Titel „Unvergebbare Sünde“ überschrieben. Es ist die sectio 22 des 3.Kapitels im dritten Buch der Institutionis III. Im Inhaltsverzeichnis zeigt sich übersichtlich, daß das 3. Kapitel dieses Buches mit „Durch den Glauben werden wir wiedergeboren. Hier ist von der Buße zu sprechen“ überschrieben und in sechs Abschnitte aufgeteilt ist. Das 3. Kapitel selbst hat 25 Sektionen, die Otto Weber mit Überschriften versehen hat, und deshalb im lateinischen Text Calvins nicht zu finden sind. Diese Abschnitte bauen systematisch aufeinander auf. Der erste trägt den Titel: „Buße und Glaube“ und enthält die ersten beiden Sektionen. Die Überschriften Otto Webers lassen die Einleitung in die Untersuchung erkennen. Die 1. sectio heißt: „Die Buße als Folge des Glaubens“, ihr folgt: „Die Buße hat ihren Grund im Evangelium, das der Glaube ergreift“, mit dem die Sektion 2 benannt ist. Nun leitet Calvin über zu der Definition des Begriffes Buße. Zunächst finden wir den 2. Abschnitt: „Halb richtige Wesensbestimmungen der Buße“ überschrieben, der aber dann wieder in zwei Sektionen unterteilt ist. Diese beiden Teile des 2. Abschnittes, die mit „a“ für die Sektion 3 und „b“ für Nummer 4 getrennt werden, heißen einmal „Abtötung und Neubelebung“ und zum anderen „'gesetzliche' und 'evangelische' Buße“. [...]