Frontmatter -- Abkürzungen. -- Inhalt. -- I. Geschichte und Vorgeschichte der ADS. -- II. Auslegung und Anwendung der ADS. -- III. Begriff des Seeversicherungs-Vertrags. -- IV. Abschluß des Seeversicherungs-Vertrags. -- V. Mitversicherung. -- VI. Gemeinschafts-Versicherung. -- VII. Erfüllungsort bei der Seeversicherung. -- VIII. Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für dritte. -- IX. Vorteilsausgleichung bei der Seeversicherung. -- X. Zwingendes und nachgiebiges Seeversicherungs-Recht. -- XI. Versicherung gegen Prämie und auf Gegenseitigkeit. -- XII. Der Versicherer als Kaufmann. -- XIII. Der Versicherungsvertrag als Handelsgeschäft. -- XIV. Seeversicherungssachen als Handelssachen. -- XV. öffentliches Seeversicherungs-Recht. -- Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. -- I. Interesse. -- II. Versicherungswert. Unter-, Ober-, Doppeiversicherung. -- III. Versicherungstreue. -- IV. Police. Prämie. Ristornogebühr. -- V. Anzeigepüicht. Gefahränderung. -- VI. Umfang und Dauer der Haftung des Versicherers. -- VII. Unfallanzeige. Schadensabwendung. -- VIII. Andienung. Auskunfterteilung. Entschädigung -- IX. Obergang von Schadensersatzansprüchen. -- X. Zahlungsunfähigkeit des Versicherers. -- XI. Verjährung. -- XII. Veräußerung der versicherten Sache. Verpfändung der Entschädigungsforderung. -- XIII. Versicherung für fremde Rechnung.
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