Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Kunst - Kunstgeschichte, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesamte Friedrich-Literatur durchzieht die Behauptung, dass der Maler Caspar David Friedrich (1774-1840) einen schwedischen Pass besäße und somit schwedischer Staatsbürger sei. Diese Idee könnte auf den ersten Blick auch stimmig sein. Dazu muss man jedoch erst einmal wissen, dass der Künstler in Greifswald geboren und aufgewachsen ist. Dieser Ort an der östlichen Ostseeküste gehörte bis 1815 zum schwedischen Reich und somit könnte angenommen werden, dass Friedrich als schwedischer Bürger geboren ist. Allerdings erklärt dazu Dr. Joachim Krüger, Historiker der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: „Die Einwohner in Schwedisch-Pommern haben, sofern sie nicht auch im Königreich Schweden direkt beheimatet waren, nie einen schwedischen Paß besessen. Schwedisch-Pommern blieb auch nach 1648 ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs dt. Nation. Der schwedische König (in diesem Fall die Königin Christina) wurde als Reichsfürst eingesetzt (als Herzog von Pommern), er war als solcher Vasall des Kaisers. […] Schwedisch-Pommern stand bis 1806 in einem Doppelstatus: als deutsches Herzogtum und gleichzeitig als schwedische Provinz. Aber die Untertanen waren keine Schweden, sie waren Einwohner eines Reichsfürstentums. Das, was sie mit Schweden verband, war der schwedische König.“ Demnach ist Friedrich nie schwedischer Staatsbürger gewesen und hat auch keinen schwedischen Pass gehabt, nichtsdestotrotz gibt es immer noch Legenden darüber. Zurzeit als der Künstler geboren wird, ist Greifswald eine Stadt in Schwedisch-Pommern mit circa fünftausend Einwohnern. Er wächst in der so genannten „Schwedenzeit“ Deutschlands auf (1648-1815). Im Zuge des Westfälischen Frieden von 1648 fallen deutsche Territorien an Schweden. Zu diesen norddeutschen Territorien gehören die Gebiete Bremen-Verden mit Wildeshausen, Wismar mit der Insel Poel und Neukloster, sowie Schwedisch-Pommern mit Rügen. Der schwedische König ist damit Herzog von Pommern und wird von einem Generalgouverneur vertreten. Greifswald und Vorpommern werden jedoch nicht in den schwedischen Staatsverband eingegliedert und bleiben als Verwaltungseinheit weitgehend autonom. Im 18. Jahrhundert, zu Lebzeiten Friedrichs, führt Pommern, als letzte der übrig gebliebenen Ostseeprovinzen von Schweden, ein prävaliertes Dasein. Nur der Siebenjährige Krieg prägt kurzzeitig das Leben in der Provinz, allerdings verläuft er für Schweden ohne territoriale Verluste und somit kann der Adel ungestört seine Rechte geltend machen.