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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Internationale Fachhochschule Bad Honnef - Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Betriebsrat und die Gründung eines solchen sind Anlass für Spannungen zwischen allen Beteiligten. Im Rahmen der vorliegenden Seminararbeit soll festgestellt werden, worin genau die unterschiedlichen Interessen bestehen und ob diese allgemein für oder gegen die Neugründung eines Betriebsrats sprechen. Mithilfe folgender Forschungsfrage soll diesem Thema nachgegangen werden: In welchem Verhältnis stehen die Chancen und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Internationale Fachhochschule Bad Honnef - Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Betriebsrat und die Gründung eines solchen sind Anlass für Spannungen zwischen allen Beteiligten. Im Rahmen der vorliegenden Seminararbeit soll festgestellt werden, worin genau die unterschiedlichen Interessen bestehen und ob diese allgemein für oder gegen die Neugründung eines Betriebsrats sprechen. Mithilfe folgender Forschungsfrage soll diesem Thema nachgegangen werden: In welchem Verhältnis stehen die Chancen und Herausforderungen bei der Neugründung eines Betriebsrats zueinander? Das deutsche Arbeitsrecht ist grundsätzlich in zwei Bereiche gegliedert - in das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht. Im kollektiven Arbeitsrecht wird Bezug genommen auf die Beziehungen zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeberzusammenschlüssen, wie beispielsweise Betriebsräte und Arbeitgeberverbände. Vorrangiges Ziel des kollektiven Arbeitsrechts ist der Schutz der Arbeitnehmer, die aufgrund der Gesetzgebung in ebensolchen Vertretungen ein Mitsprache-recht erfahren und somit eine Demokratisierung des Arbeitslebens erreichen können. Laut dem IAB-Betriebspanel 2020 wurde diese Demokratisierung für 40 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer durch deren Beschäftigung in einem Betrieb mit Betriebsrat erreicht. Obwohl die Voraussetzungen zur Gründung eines solchen Gremiums im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind, gibt es doch Fälle, in denen Arbeitgeber versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern: Die Autovermietung Sixt beispielsweise hat an keinem Standort weltweit einen Betriebsrat. Als an zwei Standorten in Deutschland Wahlvorbereitungen zur Neugründung eines Betriebsrats getroffen wurden, erhielten die Organisatoren kurz darauf Kündigungen. Sixt bekräftigte zwar, dass die Kündigungen nicht im Zusammenhang mit der geplanten Betriebsratswahl stünden, dennoch wurden alle Kündigungen aus verschiedenen Gründen durch das Arbeitsgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt. Angesichts von Vorkommnissen dieser Art und der Tatsache, dass in Deutschland immer weniger Arbeitnehmer von einem Betriebsrat vertreten werden, ist im Juni 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dies lässt annehmen, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitnehmer bestrebt sind, Betriebsräte und deren Neugründung zu stärken, Unternehmen diesen Bestrebungen jedoch teils skeptisch gegenüberstehen.

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