Berliner Testament: Das gemeinschaftliche Testament für Eheleute Für Eheleute sieht das Gesetz eine besondere Form eines Testaments vor, die deren spezifische Interessen berücksichtigt: das gemeinschaftliche Testament. Dieses Testament ermöglicht es, Verfügungen sowohl für den Tod des einen als auch des anderen Partners zu treffen. Ein Ehegatte kann seine Verfügung nicht einseitig und ohne Kenntnis des anderen Ehegatten ändern oder aufheben. Damit entspricht das gemeinschaftliche Testament dem Wunsch vieler Eheleute, gemeinschaftlich über ihr Vermögen nach dem Tod zu verfügen. Das Berliner Testament: Absicherung für den länger lebenden Partner und die Kinder Häufig wollen sich Eheleute mit Kindern nicht darauf beschränken, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, wodurch der länger lebende Partner nach Eintritt des Erbfalls Inhaber des gesamten Ehevermögens wird. Stattdessen möchten sie festlegen, dass das gesamte Vermögen nach dem zweiten Erbfall auf die Kinder übergeht. Diese spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments wird als Berliner Testament bezeichnet. Mit dem Tod des erstversterbenden Ehepartners geht dessen Vermögen auf den länger lebenden Partner über. Die Kinder erben beim ersten Erbfall nichts, sondern erhalten lediglich eine rechtlich begründete Aussicht, künftig Erbe zu werden. Stirbt der länger lebende Ehepartner, geht dessen Vermögen, einschließlich des Nachlasses des Erstverstorbenen, als einheitlicher Nachlass auf die Kinder über. Schwachstellen des Berliner Testaments Das weit verbreitete Berliner Testament hat jedoch einige Schwachstellen, die bei der Gestaltung des Testaments durch die Ehegatten berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören erbschaftsteuerliche Nachteile, die Bindung des länger lebenden Ehepartners an die gemeinsam getroffenen testamentarischen Verfügungen und die Gefahr, dass die beim ersten Erbfall enterbten Kinder ihre Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen. Diese Aspekte sollten unbedingt bedacht und bei der Erstellung des Testaments berücksichtigt werden. In diesem Beitrag über das »Berliner Testament« erhalten Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen: - Was ist das Besondere an einem Berliner Testament? - Warum entscheiden sich viele Ehepaare für ein Berliner Testament? - Welche Vor- und Nachteile hat das Berliner Testament? - Wie wird das Berliner Testament errichtet? - Welche Bedeutung haben sogenannte wechselbezügliche Verfügungen im Berliner Testament? - Welche Schwachstellen hat das Berliner Testament? - Warum kann ein sogenannter Änderungsvorbehalt im Berliner Testament sinnvoll sein? - Was ist eine »Pflichtteilsstrafklausel« im Berliner Testament? - Wie können wechselbezügliche Verfügungen im Berliner Testament geändert oder widerrufen werden?