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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Technische Universität Berlin (Volkswirtschaftslehre), Veranstaltung: Osterweiterung und Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Mai 2004 sind acht mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beigetreten. Mit dem Beitritt sind die Länder - von gewissen Übergangsvorschriften abgesehen - voll in die Gemeinschaftsregelungen einbezogen. Das bedeutet insbesondere die Teilnahme am Binnenmarkt sowie an den Gemeinschaftspolitiken, aber…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Technische Universität Berlin (Volkswirtschaftslehre), Veranstaltung: Osterweiterung und Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Mai 2004 sind acht mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beigetreten. Mit dem Beitritt sind die Länder - von gewissen Übergangsvorschriften abgesehen - voll in die Gemeinschaftsregelungen einbezogen. Das bedeutet insbesondere die Teilnahme am Binnenmarkt sowie an den Gemeinschaftspolitiken, aber auch am Finanzierungssystem der Gemeinschaft. Eine vollständige währungspolitische Integration der Beitrittsländer ist nach Auffassung der EU erst nach einer zweijährigen Mitgliedschaft im WKM II ohne Spannung und Abwertungen vorgesehen. Die offizielle Einführung des Euro in den mittel- und osteuropäischen Ländern setzt voraus, dass die jeweiligen Länder die Maastrichter Konvergenzkriterien erfüllen. Dies bedeutet, dass die Beitrittsstaaten bis dahin ihre nationalen Währungen und, in beschränktem Umfang, ihre eigenständige Geldpolitik beibehalten. Bereits im Vorfeld der Osterweiterung setzte sich eine Reihe wissenschaftlicher Arbeiten mit den währungspolitischen Optionen der beitrittswilligen MOEL auseinander. Die Vorschläge reichen von frei schwankenden Wechselkursen als ein Sprungbrett zum Eintritt in den WKM II bis zu einer sofortigen unilateralen Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel durch die jeweiligen Länder (Euroisierung). Der Begriff „Euroisierung“ ist hier als eine einseitige Entscheidung des Beitrittsstaats über die vollständige Substitution der heimischen Währung durch den Euro mit allen Geldfunktionen gemeint. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch der EU-Ministerrat widersprechen vehement der Sinnhaftigkeit einer definitionsgemäß unilateralen Euroisierung. Nach dem Beitritt hat die Frage nach dem geeigneten Wechselkursregime für diese Länder an Aktualität nicht verloren. Eine einseitige Euroisierung ist zwar mit dem EU-Beitrittsvertrag nicht vereinbar, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit strenger Maßnahmen seitens der EU gegen MOEL, die sich dieses Arrangements bedienen, relativ gering. Denn die Euroisierungsstrategie kann als ein deutlicher Integrationswille interpretiert werden, und die Einbindung dieser Länder in die EU schon immer das erklärte Ziel der bilateralen Beziehungen ist. Angesichts der geplanten Aufnahme weiterer Kandidatenländer wie Bulgarien sowie Rumänien und im Hinblick auf die fortgeschrittenen Transformationsergebnisse der neuen Beitrittsstaaten ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema der Euroisierung weiterhin angebracht.