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Chancengleichheit für Aussiedler/-innen im deutschen Bildungssystem? (eBook, ePUB) - Worobiewa, Lena
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Gesellschaftswissenschaften, Methoden der empirischen Sozialforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ (Böhmer 2013: o. S.), verkündete die Staatssekretärin Maria Böhmer in einer Pressemitteilung zu Beginn des Jahres. Die Mikrozensus- Erhebung aus dem Jahr 2011 belegt, dass in Deutschland etwa 15,96 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund leben (vgl. BAMF 2011: 155). Dazu zählen alle Personen, die nach 1949 in das Land eingewandert sind sowie…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Gesellschaftswissenschaften, Methoden der empirischen Sozialforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ (Böhmer 2013: o. S.), verkündete die Staatssekretärin Maria Böhmer in einer Pressemitteilung zu Beginn des Jahres. Die Mikrozensus- Erhebung aus dem Jahr 2011 belegt, dass in Deutschland etwa 15,96 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund leben (vgl. BAMF 2011: 155). Dazu zählen alle Personen, die nach 1949 in das Land eingewandert sind sowie die in der Bundesrepublik geborenen Ausländer, aber auch hier geborene Deutsche mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil (vgl. Statistisches Bundesamt 2007: 6). Eine ethnisch vielfältig zusammengesetzte Bevölkerung (vgl. Hradil 2006: 79) erfordert eine hohe Integrationsleistung der aufnehmenden Gesellschaft, die eine genauere Betrachtung der unterschiedlichen Herkunftsgruppen voraussetzt (vgl. Vogelgesang 2008: 7). Zu den quantitativ bedeutsamsten Migrantengruppen in Deutschland gehören zum einen türkischstämmige Zuwanderer und zum anderen (Spät-) Aussiedler/-innen1, die seit Ende der 1950er Jahre aus verschiedenen osteuropäischen Staaten in die Bundesrepublik zurückkehren (vgl. BAMF 2011: 158 f.). [...]