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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Oktober 2000 wurde vom Grundrechtskonvent, unter Vorsitz von Roman Herzog, ein Entwurf über eine Grundrechtscharta vorgelegt. Der Konvent erhielt den Auftrag einen Grundrechtskatalog zu entwickeln, im Juni 1999 auf dem Europäischen Rat in Köln. Dieser Entwurf wurde dann am 7. Dezember 2000 in Nizza von Rat, Europäischer Parlament und der Kommission unterzeichnet.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Oktober 2000 wurde vom Grundrechtskonvent, unter Vorsitz von Roman Herzog, ein Entwurf über eine Grundrechtscharta vorgelegt. Der Konvent erhielt den Auftrag einen Grundrechtskatalog zu entwickeln, im Juni 1999 auf dem Europäischen Rat in Köln. Dieser Entwurf wurde dann am 7. Dezember 2000 in Nizza von Rat, Europäischer Parlament und der Kommission unterzeichnet. Allerdings erlangte hier die Charta noch keine Rechtsverbindlichkeit. Am 29. Oktober 2004 wurde dann in Rom die Europäische Verfassung von den Mitgliedstaaten unterzeichnet. Allerdings ist sie bisher noch nicht in Kraft getreten, da sich einige Staaten dagegen ausgesprochen haben. Die Charta wird in sieben Abschnitte eingeteilt; im Folgenden wird hier auf den zweiten Abschnitt, Freiheiten, eingegangen. Speziell auf die Artikel II- 76 und 77, die sich mit den wirtschaftlichen Freiheiten beschäftigen. Diese Artikel werden dann mit den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz verglichen.