Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Corporate Compliance vor dem Hintergrund des Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Fassung vom 14. Juni 2007 wird 'Compliance' in den Ziff. 3.4, 4.1.3 und 5.3.2 erstmals ausdrücklich erwähnt. Die Verankerung von Compliance im Deutschen Corporate Governance Kodex spiegelt die wachsende Bedeutung des sich derzeit in der Wirtschaftspraxis etablierenden Gebiets wieder. Weit über den ursprünglich engen Anwendungsbereich hinaus, wird Compliance dabei als Corporate Compliance unternehmensweit verstanden. Es gilt sowohl die Einhaltung von gesetzlichen als auch unternehmensinternen Vorgaben sicherzustellen. Auf diese Weise sollen materielle wie auch immaterielle Schäden vom Unternehmen abgewandt und auch die Möglichkeit der persönlichen Haftung der Organmitglieder vermieden werden. Angesichts des unterschiedlichen Standes der Umsetzung in den Unternehmen stellt sich auch die Frage, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung konkreter organisatorischer Vorkehrungen für die Unternehmensleitung bestehen kann. Dies soll in der nachfolgenden Ausarbeitung beantwortet werden. Die Bereiche Corporate Governance, Compliance und Risikomanagement sind stark miteinander verknüpft und spielen bei der strategischen Unternehmensführung eine wesentliche Rolle. Aufgrund der sich fortlaufend ändernden nationalen wie auch internationalen Gesetzeslage und sich wandelnder Anforderungen des Unternehmensumfeldes, wird es für die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen und nachhaltigen Unternehmenswerten erforderlich sein, flexibel und kurzfristig auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wird ein ganzheitlicher Corporate Compliance-Ansatz vorgestellt.
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