Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Medienpädagogik, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Neue Medien - neues Lernen?, Sprache: Deutsch, Abstract: Die aktuelle Diskussion über die schulische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen nimmt sowohl in den pädagogischen, wirtschaftsorientierten und politischen Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit einen großen Raum ein. Lehrende und Lernende müssen sich neuerdings ständige Überprüfungen ihrer Leistungskompetenzen und – in der Folge – heftige Kritik aufgrund mangelhafter Leistungen gefallen lassen, wobei das definierte Versagen beider Personengruppen an der schulischen Platzierung der deutschen Schüler im internationalen Vergleich (PISA-Studie) festgemacht wird. Anhand dieser Erkenntnisse fällt der Verfasserin auf, dass die Schuldzuweisung hinsichtlich der schulischen Misserfolge an die Adresse der Lehrer und Schüler eine höchst einseitige Argumentation darstellt. Die (schulischen) Leistungen der Schüler beruhen nämlich nicht allein auf ihren kognitiven Fähigkeiten, sondern werden erheblich von motivationalen Voraussetzungen und Einstellungen bestimmt. Diese motivationalen Aspekte wiederum unterliegen einer multifaktoriellen Bedingung, die durch familiäre/erzieherische, schulische und gesellschaftliche Faktoren beeinflusst wird. In der vorliegenden Arbeit analysiert die Verfasserin das Phänomen (Lern-) Motivation und deren Störungen und untersucht, inwieweit sich der Einsatz von Lernsoftware im Unterricht auf die Motivation der Schüler auswirkt. Da die Verfasserin beabsichtigt, bezüglich der Quellenangaben ständige Wiederholungen zu vermeiden, wird die Quelle immer dann nach dem Satzzeichen des letzten Satzes eines Abschnittes genannt, in dem mehrere sinngemäß entnommene Aussagen eines Autors dargestellt werden. Im Interesse einer flüssigen Lesbarkeit erfolgt die Bezeichnung von Personen/-gruppen ausschließlich durch maskuline Begriffe, gemeint sind jedoch jeweils sowohl die männlichen als auch die weiblichen Personen. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt lediglich die Bezeichnung „Verfasserin“ im Zusammenhang mit der Verfasserin der hier vorliegenden Arbeit.