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Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit des sogenannten „Containerns“, also der Entnahme von schon zur Vernichtung bestimmten, aber noch verzehrsfähigen Lebensmitteln aus Müllcontainern von Supermärkten und Discountern. Der Verfasser unterzieht dabei unter anderem die neueste Rechtsprechung des BayObLG und des Bundesverfassungsgerichts einer kritischen Analyse. Dabei werden von der Rechtsprechung nicht diskutierte Aspekte des konkurrierenden…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit des sogenannten „Containerns“, also der Entnahme von schon zur Vernichtung bestimmten, aber noch verzehrsfähigen Lebensmitteln aus Müllcontainern von Supermärkten und Discountern. Der Verfasser unterzieht dabei unter anderem die neueste Rechtsprechung des BayObLG und des Bundesverfassungsgerichts einer kritischen Analyse. Dabei werden von der Rechtsprechung nicht diskutierte Aspekte des konkurrierenden Völkerrechts dargestellt und ein eigener Lösungsvorschlag unterbreitet. Jeden Tag sterben weltweit 22.000 Kinder unter fünf Jahren an den Folgen ihrer Unterernährung. Insgesamt sind 822 Millionen Menschen dauerhaft oder zeitweise von einer angemessenen Ernährung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser abgeschnitten; zwei Milliarden leiden unter Mangelernährung. Dies gilt nicht nur für die sogenannten "Entwicklungsländer" in Asien und Afrika, sondern auch für die Industrieländer. So wird geschätzt, dass allein etwa 500.000 Kinder in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft nicht angemessen mit Nahrungsmitteln versorgt werden; Erwachsene sind hierbei nicht mitgezählt.
Autorenporträt
Der Autor wurde 1951 in Würselen bei Aachen geboren. Er besuchte ab 1962 das humanistische Kaiser Karls Gymnasium in Aachen, an dem er 1971 das Abitur ablegte. Nach einem Anglistikstudium an der RWTH Aachen und der Universität Hamburg studierte er ab 1976-1982 im Rahmen der ¿Einstufigen Juristenausbildung¿ Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. 1982 bestand der Autor die ¿Große juristische Staatsprüfung¿ mit Prädikat. Seither ist er als Rechtsanwalt tätig, von 1984-2020 in Göttingen und dort ab 1996 auch als Notar. Hinzu kam ab 1992 die Fachanwaltschaft für Steuerrecht. In seiner Freizeit ist der Autor begeisterter Jazzmusiker und Hobbymaler. Seit 2015 ist der in 2. Ehe in Stolberg im Rheinland verheiratet.