Die Beschäftigung mit den Auswirkungen von Staatennachfolgen auf die innerstaatliche Rechtsordnung der beteiligten Staaten führte in den letzten Jahrzehnten ein akademisches Schattendasein – zu Unrecht, denn zahlreiche Individualrechte werden nach wie vor ausschließlich durch nationales Recht verliehen. Die vorliegende Arbeit greift zur Beantwortung der damit verbundenen Fragen die tradierte Theorie der „wohlerworbenen Rechte“ auf. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse verschiedenster Nachfolgesituationen seit 1990 legt sie Grundsätze für den Umgang mit innerstaatlichen Rechten von Einzelnen in Fällen von Staatensukzession dar und zeit innovative Ansätze für den zukünftigen Umgang mit der Thematik auf.