Eine Analyse der Vorschriften der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nach der Verabschiedung des Mehrwertsteuerpakets für den digitalen Handel macht deutlich, dass insbesondere im Bereich der B2C Drittstaatentransaktionen die geänderten Regelungen Mehrwertsteuerbetrug nicht wirksam verhindern können. Die Arbeit bietet daher einen innovativen Lösungsansatz, um den bei der Einfuhr von Wirtschaftsgütern deklarierten Warenwert zu verifizieren. Die verschlüsselte Übermittlung von Zahlungsinformationen erlaubt es Zollbehörden, den für ein Paket deklarierten Wert mit dem dafür vom Kunden entrichteten Preis abzugleichen und somit Betrug vorzubeugen.