Die Arbeit wendet sich der Frage zu, ob Crowd Worker auf Microtask Plattformen als ArbeitnehmerInnen einzuordnen sind. Seit Jahren ist das aus der Sicht des Arbeitsrechts umstritten, jedoch mit einer gewissen Tendenz, es eher zu verneinen. Das BAG urteilte jedoch im Dezember 2020, dass ein Crowd Worker durchaus Arbeitnehmer sein kann. Wie sind also die Umstände zu werten, die einen Crowd Worker zum (Nicht-) Arbeitnehmer machen? Das untersucht diese Arbeit.
Im ersten Teil der Arbeit erfolgt ein Review verschiedener Studien zu Crowd Work, sowie eine Analyse zur Funktionsweise von Plattformen. Dabei werden auch ökonomische und organisationssoziologische betrachtet. Im zweiten Teil werden konkrete Fallanalysen aus einem Selbstversuch dargestellt, um diese arbeitsrechtlich bewerten zu können. Im dritten Teil werden zwei Aspekte eröffnet, zum einen, wie sich die Divergenz zwischen nationalem und dem europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff bei Crowd Work erneut offenbart. Zum anderen werden neue Formen der Regulierung angestoßen: Passt beispielsweise die P2B-VO 2019/1150 nicht auf viele Probleme der Plattformarbeit? Wie ist es um ihre Anwendbarkeit auf Plattformarbeit bestellt? Wie sieht es mit aus mit „regulation by design“? Schließlich ist insgesamt zu überlegen, wie das Arbeitsrecht mit neuen Arbeitsformen und vor allem Formen neuer Organisationsmethoden zurecht kommt.
Im ersten Teil der Arbeit erfolgt ein Review verschiedener Studien zu Crowd Work, sowie eine Analyse zur Funktionsweise von Plattformen. Dabei werden auch ökonomische und organisationssoziologische betrachtet. Im zweiten Teil werden konkrete Fallanalysen aus einem Selbstversuch dargestellt, um diese arbeitsrechtlich bewerten zu können. Im dritten Teil werden zwei Aspekte eröffnet, zum einen, wie sich die Divergenz zwischen nationalem und dem europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff bei Crowd Work erneut offenbart. Zum anderen werden neue Formen der Regulierung angestoßen: Passt beispielsweise die P2B-VO 2019/1150 nicht auf viele Probleme der Plattformarbeit? Wie ist es um ihre Anwendbarkeit auf Plattformarbeit bestellt? Wie sieht es mit aus mit „regulation by design“? Schließlich ist insgesamt zu überlegen, wie das Arbeitsrecht mit neuen Arbeitsformen und vor allem Formen neuer Organisationsmethoden zurecht kommt.