Das Werk setzt sich argumentativ mit den Problemkreisen der Haftung aus culpa in contrahendo im Rahmen von M&A-Transaktionen auseinander. Angesichts der Vielzahl von Unternehmenskäufen und den hierbei ausgetauschten Informationen dürfte es sich bei § 311 II BGB um einen zentralen Tatbestand der Rückabwicklung entsprechender Transaktionen bzw. des Schadensausgleichs im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht handeln. Entscheidungen staatlicher Gerichte zu diesem Haftungskomplex finden sich nur vereinzelt. Auch fehlt in der Literatur eine konzise Darstellung der spezifischen Problembereiche. Die Autorin arbeitet daher methodengeleitet die rechtlichen Parameter heraus, die die Grundlagen für eine Haftung aus dem vorvertraglichen Rechtsinstitut ausmachen.