Das Phänomen »Cybercrime« gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung mehr und mehr an Bedeutung. Die Herausforderungen, die dabei für das Straf- und Strafprozessrecht, aber auch für die internationale Zusammenarbeit entstehen, sind enorm. Insbesondere hat das Delikt, welches mit Cybercrime im Zusammenhang steht, regelmäßig Anknüpfungspunkte in mehreren Rechtsordnungen, was die Jurisdiktion mehrerer Staaten begründen kann. Mit dem deutsch-japanisch-koreanischen Strafrechtssymposion sollen Antworten auf rechtliche Fragen gefunden werden, die mit dem Phänomen »Cybercrime« unumgänglich entstehen. Die Beiträger geben wertvolle rechtsvergleichende Einblicke in die gegenwärtige Diskussion über Cybercrime in verschiedenen Ländern.
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