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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: bestanden, Universität Rostock (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: „Ein Fötus ist keine Sache, kein Gewebe, aber auch nicht gleichzusetzen mit einer geborenen Person.“ „Der Embryo ist nicht, was er erst wird. So wie eine Raupe noch kein Schmetterling ist.“ „Der Embryo hat das Recht auf Leben.“ „Der Embryo ist von der Empfängnis an erbfähig. Er wird also als Persönlichkeit anerkannt.“ Nach welcher dieser vier Aussagen, darf eine Frau ihr zukünftiges…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: bestanden, Universität Rostock (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: „Ein Fötus ist keine Sache, kein Gewebe, aber auch nicht gleichzusetzen mit einer geborenen Person.“ „Der Embryo ist nicht, was er erst wird. So wie eine Raupe noch kein Schmetterling ist.“ „Der Embryo hat das Recht auf Leben.“ „Der Embryo ist von der Empfängnis an erbfähig. Er wird also als Persönlichkeit anerkannt.“ Nach welcher dieser vier Aussagen, darf eine Frau ihr zukünftiges Kind (den Embryo/ Fötus) abtreiben? Die erste Aussage gibt keine eindeutige Lösung. Denn sie sagt aus, dass der Fötus weder das eine ist, noch das andere. Die zweite Aussage besagt schon eher eindeutig, dass der Embryo noch kein Mensch ist, sondern erst zu einem wird. Mit dieser Aussage könnte man eine Abtreibung schon eher rechtfertigen. Die dritte Aussage besagt sehr eindeutig, dass der Embryo ein Recht auf Leben hat, und man ihn nicht abtreiben darf. Die vierte Aussage sagt aus , dass der Embryo ein Lebewesen ist durch die Erbfähigkeit, die er schon besitzt wie ein Mensch. Deshalb sollte auch nach dieser Aussage nicht abgetrieben werden. Gibt es überhaupt eine eindeutige Lösung für dieses Problem? Die Abtreibung ist nach wie vor ein zentraler Diskussionspunkt der medizinischen Ethik. Die eine Seite ist für die Legalisierung der Abtreibung, die andere Seite ist dagegen. Keine der beiden Gruppen kann die andere von ihrer Meinung überzeugen. Die Abtreibung war außer in Schweden und Dänemark bis neunzehnhundertsiebenundsechzig in allen Ländern illegal. Später legalisierte Großbritannien als drittes Land die Abtreibung, unter der Bedingung, dass schwere soziale Umstände bestehen würden. Neunzehnhundertdreiundsiebzig kamen die Vereinigten Staaten mit der Legalisierung der Abtreibung, bis zum sechsten Monat der Schwangerschaft, dazu. Dem folgten Länder wie Italien, Spanien, Frankreich usw., nur Irland blieb bei dem Verbot der Abtreibung. Doch diese Legalisierung der Abtreibung war den Gegnern natürlich nicht recht und sie bemühten sich, die Abtreibungen zu erschweren. Ob eine Frau einen Embryo oder einen Fötus abtreiben darf oder nicht, soll in dieser Arbeit geklärt werden.