Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Wissenschaftspropädeutisches Proseminar Vergebung, Sprache: Deutsch, Abstract: Darf man jemanden vergeben, der nicht bereut? Eine philosophische Analyse anhand "Die zweite Chance: Warum wir (nicht alles) verzeihen sollten" (Susanne Boshammer). Ist die Reue des Täters eine notwendige Bedingung für das Verzeihen oder kann dies auch ohne ein aktives Schuldeingeständnis des Täters stattfinden und wenn ja, wird dadurch Vergebung bedingungslos und supererogatorisch, also weder moralisch verpflichtend noch verwerflich? Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, abzuwägen, ob ein bedingungsloses Verzeihen möglich ist und inwiefern es dem Opfer und dem Täter und ihrer Beziehung zugutekommt. Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, wird vorerst definitorisch erörtert, was Vergebung ist und von welchen verwandten Begriffen es sich abgrenzen lässt. Die Abgrenzung von ähnlichen Begriffen soll den Argumenten für ein bedingungsloses Vergeben zugutekommen, um einen plausiblen, aber dennoch unzureichenden Einwand zu entkräften. Dann sollen die Bedingungen von Vergebung und dessen Funktionen geschildert werden, um herauszufinden, ob Vergebung ohne diese Bedingungen stattfinden kann und ihre Funktionen dennoch erfüllt werden. Anschließend werden Argumente für und gegen ein Vergeben ohne Reue des Täters gezeigt und abschließend im Fazit gegenübergestellt, um zu einer Beantwortung der Frage zu kommen. Wichtig dabei ist auch abzuwägen, wer mehr davon profitiert oder benachteiligt wird. Stellt Vergebung ohne die Reue des Täters einen höheren Gewinn für den Täter dar, lässt sich die Frage, ob man jemanden vergeben darf, der nicht bereut, verneinen.