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  • Format: PDF

Wie, zu welchem Zweck und in welchen Zusammenhängen beziehen sich die klassischen römischen Juristen in ihren Werken auf die Beschlüsse des römischen Senats? Welche Bedeutung kommt solchen Beschlüssen für die Entscheidungsfindung in den Werken der römischen Juristen zu? Ging es den Juristen nur um den eigentlichen Anwendungsbereich der Senatsbeschlüsse, waren sie womöglich darum bemüht, den vom Senat verfolgten Motiven auch darüber hinaus Rechnung zu tragen, oder suchten sie umgekehrt nach Möglichkeiten zur Einschränkung der Reichweite einzelner Beschlüsse? Und inwieweit sind juristische…mehr

Produktbeschreibung
Wie, zu welchem Zweck und in welchen Zusammenhängen beziehen sich die klassischen römischen Juristen in ihren Werken auf die Beschlüsse des römischen Senats? Welche Bedeutung kommt solchen Beschlüssen für die Entscheidungsfindung in den Werken der römischen Juristen zu? Ging es den Juristen nur um den eigentlichen Anwendungsbereich der Senatsbeschlüsse, waren sie womöglich darum bemüht, den vom Senat verfolgten Motiven auch darüber hinaus Rechnung zu tragen, oder suchten sie umgekehrt nach Möglichkeiten zur Einschränkung der Reichweite einzelner Beschlüsse? Und inwieweit sind juristische Quellen damit verlässliche Zeugen bei einer Zusammenstellung der römischen Senatsbeschlüsse? Diesen Fragen spüren die Autorinnen und Autoren zu verschiedenen Juristen vom augusteischen Zeitalter bis in die Zeit der Severer nach. Sie leisten damit wertvolle methodische Unterstützung zur Erstellung der Palingenesie der römischen Senatsbeschlüsse.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Pierangelo Buongiorno ist Professor für Römisches Recht an der Università degli Studi di Macerata und leitet das Projekt zur Erstellung einer Palingenesie der römischen Senatsbeschlüsse an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Sebastian Lohsse ist Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.