Wie, zu welchem Zweck und in welchen Zusammenhängen beziehen sich die klassischen römischen Juristen in ihren Werken auf die Beschlüsse des römischen Senats? Welche Bedeutung kommt solchen Beschlüssen für die Entscheidungsfindung in den Werken der römischen Juristen zu? Ging es den Juristen nur um den eigentlichen Anwendungsbereich der Senatsbeschlüsse, waren sie womöglich darum bemüht, den vom Senat verfolgten Motiven auch darüber hinaus Rechnung zu tragen, oder suchten sie umgekehrt nach Möglichkeiten zur Einschränkung der Reichweite einzelner Beschlüsse? Und inwieweit sind juristische Quellen damit verlässliche Zeugen bei einer Zusammenstellung der römischen Senatsbeschlüsse? Diesen Fragen spüren die Autorinnen und Autoren zu verschiedenen Juristen vom augusteischen Zeitalter bis in die Zeit der Severer nach. Sie leisten damit wertvolle methodische Unterstützung zur Erstellung der Palingenesie der römischen Senatsbeschlüsse.
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