Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Da sich der deutsche Staatsbürger immer mehr vom Untertan als Objekt zum Bürger als Subjekt des Staates entwickelt, wird auch die Forderung nach stärkerer Beteiligung am Staat und den ihn bildenden Gruppen laut. Die Bürger sind heute an allen staatlichen und gesellschaftlichen Vorgängen beteiligt, somit kann man die Mitbestimmung als gesellschaftliches Grundprinzip sehen. Die Mitbestimmung findet sich nicht nur in bestimmten Institutionen wie Kirche, Hochschule, sondern auch bei Stadtsanierungen, Flughafenbauten und im Bereich Wirtschaft und Arbeit. Dieses Mitbestimmungsrecht in Wirtschaft und Arbeit ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Es wird auf die Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen i.S.d. §§ 99-101 BetrVG eingegangen.