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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Fakultät für Wirtschaft und Soziales), Veranstaltung: Soziale Sicherung in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundestag hat am 26. Januar 2001 die Gesetze zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens beschlossen. Mit den Gesetzesbeschlüssen zum Altersvermögensgesetz und zum Altersvermögensergänzungsgesetz wurde die Rentenreform in zwei Teile gegliedert. Das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Fakultät für Wirtschaft und Soziales), Veranstaltung: Soziale Sicherung in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundestag hat am 26. Januar 2001 die Gesetze zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens beschlossen. Mit den Gesetzesbeschlüssen zum Altersvermögensgesetz und zum Altersvermögensergänzungsgesetz wurde die Rentenreform in zwei Teile gegliedert. Das "Altersvermögensergänzungsgesetz" (AvmEG): Hier wurden die nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegenden Änderungen zusammengefasst. Das Gesetz beinhaltet folgende Regelungen: · Neuregelungen zur Rentenanpassung · Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen · Änderung des Rechts der Hinterbliebenenrenten · Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien Die Regelungen treten im Wesentlichen ab 01.01.2002 in Kraft. Das "Altersvermögensgesetz" (AvmG): Hier wurden die der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegenden Gesetzesteile zusammengefasst. Der Bundesrat hat das Gesetz am 11.5.2001 verabschiedet. Das AvmG regelt folgende Schwerpunkte: · Ausgestaltung der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Zusatzvorsorge · Einrichtung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter Hintergrund für die Reform ist die demographische Entwicklung der deutschen Bevölkerung. Steigende Lebenserwartung auf der einen Seite und sinkende Geburtenhäufigkeit auf der anderen Seite führt langfristig zu gravierenden Änderungen im Altersaufbau. Deshalb ist in den nächsten 40 Jahren mit einer Verdoppelung des Verhältnisses der Rentner zu den Beitragszahlern zu rechnen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), 2000c: S. 208). Das Hauptziel der Reform ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen von heute und morgen zu erreichen.