Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Hochschule Aschaffenburg (Fachbereich Betriebswirtschaft und Recht), Veranstaltung: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unfälle können ein Leben verändern. Oft ist es nur eine kleine Unachtsamkeit, ein Versehen mit verheerenden Folgen. Verletzungen und Krankheiten, die im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit oder gar zum Tod des Verunfallten führen, sind Albtraum vieler Menschen. Weitergedacht bringen solche Unfälle nicht selten auch Einbußen des Einkommens mit sich. So können lange Krankenzeiten, notwendige Hilfsmittel und andere unfallbedingte Folgeerscheinungen schnell auch die gesicherte finanzielle Grundlage des Verunfallten und im schlimmsten Fall der gesamten Familie auf den Kopf stellen. Trägt man dem Umstand Rechnung, dass der arbeitende Mensch in der Regel den Großteil seines Tages mit der Verrichtung seiner Arbeitstätigkeit verbringt, so wird deutlich, dass die potenzielle Gefahr eines Unfalles am Arbeitsplatz sehr hoch einzustufen ist. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einer allgemeinen Darstellung der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei im zweiten Kapitel mit der Vorstellung des versicherten Personenkreises begonnen wird. Anschließend werden die versicherten Gegebenheiten dargestellt, um nachfolgend die gesetzlichen Leistungen darzulegen. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich danach mit der Organisation und der Finanzierung der Unfallversicherung. Abschließend wird in einer kritischen Würdigung die aktuelle Situation der gesetzlichen Unfallversicherung dargestellt. Dabei muss der Frage nachgegangen werden, ob in Zeiten, in denen die Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten ein allumfassendes Politikum geworden ist, die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt noch eine Rechtfertigung erlangen kann. In Zeiten, in welchen große politische Parteien offen proklamieren, sozial sei, was Arbeitsplätze schaffe, muss sich auch die gesetzliche Unfallversicherung der Bewertung stellen, ob sie als sinnvoller Teil der sozialen Sicherung nach wie vor Rechtfertigung erlangt oder als „sozialer Wohlstand“ überholt und abzuschaffen oder zumindest den aktuellen Gegebenheiten anzupassen ist.