Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Karl der Große in seiner Zeit, Sprache: Deutsch, Abstract: " Quibus regnum francorum, quod post patrem Pippinum magnem quidem et forte susceperat, ita nobiliter ampliavit, ut poene duplum illi adiecerit." Mit nur einem Satz beschreibt Einhard, ein hoher Gelehrter am Hofe Karl des Großen und Verfasser des bedeutendsten mittelalterlichen Werkes über den König der Franken ,der Vita Karoli Magni, die immense territoriale Expansion des Frankenreiches unter den Karolingern. Die maximale Ausdehnung erfuhr das Reich, welches gemeinhin als Nachfolger des Imperium Romanum auf westeuropäischem Gebiet und als Grundlage für die heutigen Nationen Frankreich und Deutschland gilt, etwa um 814, das zugleich das Todesjahr Karl des Großen ist. Ursachen diesen dieses Erfolgs waren u.a. zum einen die überlegenen Waffen und Kampftechniken der Karolinger und zum anderen die zumeist zahlenmäßige Übermacht der fränkischen Krieger. Die beinahe jährlich stattfindenden Angriffs- bzw. gegen Ende Karls Regierungszeit zunehmenden Verteidigungskriege belasteten die zum Militärdienst herangezogenen Freien in solchem Maß, "dass (sic!) sie entweder wegen Überschuldung in die Unfreiheit gerieten oder sich freiwillig in (meist kirchliche) Abhängigkeit begaben, um der drückenden Verpflichtung des Heerdienstes zu entgehen." (Wilfried Hartmann) Aus diesem Umstand heraus ergibt sich zwangsläufig allgemein die Frage, wie das Heerwesen zur Karolingerzeit überhaupt aufgebaut war und im besonderen, wie Karl versucht hat, den oben genannten Negativentwicklungen entgegenzutreten und wie er versucht hat, durch späte Reformen das Heeresaufgebot neuzuordnen und welchen Erfolg er dabei gehabt haben dürfte. Aufschluss darüber vermag uns die in der vorliegenden Arbeit zu analysierende und interpretierende Quelle aus dem Jahre 808 zum Heerwesen der Karolinger zu geben: Das "Capitulare Missorum De Exercitu Promovendo".
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