Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wir brauchen dringend eine gesellschaftspolitische Debatte darüber, wie es sein kann, dass im Jahr 2022 eine Institution mit ihrem eigenen Arbeitsrecht fundamentale Menschenrechte verletzt." Das sind Jens Ehebrecht-Zumsandes Worte. Er ist Referatsleiter des Erzbistums Hamburg und gleichzeitig Initiator der Kampagne #OutInChurch. Diese erhielt im Januar 2022 große Aufmerksamkeit in der Presse. 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche erklären, sich nicht mit der nicht binären cis heterosexuellen Vorstellung der Kirche als einzig mögliche Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung identifizieren zu können. Der Grund, weshalb diese Kampagne für Schlagzeilen sorgt, ist das diskriminierende kirchliche Arbeitsrecht, nach welchem sie beschäftigt sind. Nach § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber*innen aufgrund bestimmter Merkmale sogar gerechtfertigt. Die Mitarbeiter*innen katholischer Einrichtungen müssen daher bei einem offenen Umgang mit ihrer Sexualität fürchten, ihre Beschäftigung nicht weiter ausführen zu dürfen. Zwar hat das AGG gemäß § 1 sogar insbesondere das Ziel, eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, aber den Kirchen und den dazugehörenden Einrichtungen werden gewisse Ausnahmen gestattet, die im Folgenden noch genauer analysiert werden. Anhand dieser Arbeit wird untersucht, ob das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden sollte. Dabei soll auch das AGG genauer betrachtet und dessen Widersprüchlichkeit zum kirchlichen Arbeitsrecht aufgezeigt werden. Zusätzlich soll ein Bezug zur Sozialen Arbeit hergestellt werden.
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