Aufgrund von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, Verbote der Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Geschlechts zum Bestandteil des Arbeitsrechts sowie Verbote der Diskriminierung wegen der Rasse und ethnischen Herkunft sowie des Geschlechts zum Bestandteil des Vertragsrechts zu machen. In Deutschland werden diese gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt. Diskriminierungsverbote werden damit künftig in zahlreichen Lebensbereichen eine zentrale Rolle spielen; ihre Beachtung wird auch gerichtlich überprüft und durchgesetzt werden können. Das neue Gesetz wird vorgestellt, seine gemeinschaftsrechtlichen Hintergründe werden erörtert. Ferner werden die neuen Regelungen anhand von Beispielen aus der Praxis nationaler und ausländischer Gerichte sowie aktueller Fragen für einzelne Bereiche vertieft untersucht.
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