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In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "Kirchlichkeit" im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den ver-gangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefun-den. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher…mehr

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Produktbeschreibung
In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "Kirchlichkeit" im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den ver-gangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefun-den. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher ökumenischer, d.h. von katholischer Kir-che und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diako-nie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhängig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen für den "Ökumenischen Dienst" existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Ver-gleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen vor.

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Autorenporträt
Regina Mathy, Jahrgang 1991, studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg mit dem Schwerpunkt "Wirtschaft, Arbeit und Soziales". Während ihres Studiums verbrachte sie ein Semester an der University of Virginia, School of Law, in Charlottesville, Virginia, USA. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen in Hamburg im Dezember 2015 begann sie im Sommersemester 2016 mit ihrem Promotionsvorhaben. Promotionsbegleitend sammelte sie zunächst einige Monate Erfahrungen in einer Wirtschaftskanzlei in Bonn. Im Anschluss daran nahm sie im Januar 2017 ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Lehrstuhl Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), auf. Ihr Promotionsvorhaben wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung von Mitte 2016 bis Anfang 2019 gefördert. Seit April 2019 ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln. Die Herausgeber: Prof. Dr. Jacob Joussen, geb. 1971 in Duisburg, wurde zum Sommersemester 2006/2007 zum Universitätsprofessor und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ernannt. Seit Sommersemester 2010 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), geb. 1971 in Köln, ist seit Wintersemester 2004/2005 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.