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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Arbeitszeugnisse sind eingebettet in das Rechtssystem Deutschlands und werden dem juristischen Teilbereich Arbeitsrecht zugeordnet. Das Arbeitsrecht ist der Teilbereich unseres Rechtssystems, der das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht umfasst. Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Abhängige Arbeit ist gegenwärtig die dominante Form der Erwerbstätigkeit. In Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Arbeitszeugnisse sind eingebettet in das Rechtssystem Deutschlands und werden dem juristischen Teilbereich Arbeitsrecht zugeordnet. Das Arbeitsrecht ist der Teilbereich unseres Rechtssystems, der das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht umfasst. Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Abhängige Arbeit ist gegenwärtig die dominante Form der Erwerbstätigkeit. In Deutschland leisten circa 74,5% der Erwerbspersonen eine abhängige Arbeit bzw. suchen eine solche, dagegen sind nur 25,5% der Erwerbstätigen Bundesbürger selbständig oder sind als mithelfende Familienangehörige tätig. Somit bedarf es ei-ner Leistungsbeurteilung bzw. eines Nachweises in Form eines Arbeitszeugnisses für den Großteil der abhängig Beschäftigten. Arbeitszeugnisse sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Dem Arbeitnehmer dient es als Nachweis seiner beruflichen Tätigkeit, da es Aussagen über den Werdegang im Unternehmen und die erbrachten Leistungen enthält. Mithin ist das Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Auch in der betrieblichen Personalpraxis nehmen Arbeitszeugnisse eine wichtige Rolle ein, da sie einerseits als Beurteilung für ausscheidende Arbeitnehmer erstellt werden und andererseits als Instrument der betrieblichen Personalrekrutierung genutzt werden. Die Anspruchsgrundlagen für die verschiedenen Personenkreise, die Durchsetzungswege und –Möglichkeiten sind anhand von Gesetzen geregelt. Der Inhalt von Arbeitszeugnissen ist geprägt von den Grundsätzen zur Erstellung und der sog. Zeugnissprache. Der Rahmen für die formale und die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitszeugnisse, wird weitgehend durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bestimmt. Aus diesen Gründen werden Arbeitszeugnisse als bürokratisch, genau und typisch deutsch angesehen. Weiterhin ist anzuführen, dass das Thema Geheimcode in Arbeitszeugnissen nicht selten zu kontroversen Diskussionen in Literatur und Praxis führt. Folglich werden die Hauptbestandteile der anzustellenden Begutachtung die Bedeutung, die gesetzlichen Regelungen und der Zeugnisinhalt sein.