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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (FB 4), Veranstaltung: Grundlagenseminar Recht und Institutionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01.11.1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Demnach haben Asylbewerber und Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern erhalten zur Sicherung des Mindestunterhaltes Leistungen nach den AsylbLG. Eine Absicht des Gesetzgebers war durch die niedrigen Leistungen, die etwa 20%…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (FB 4), Veranstaltung: Grundlagenseminar Recht und Institutionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01.11.1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Demnach haben Asylbewerber und Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern erhalten zur Sicherung des Mindestunterhaltes Leistungen nach den AsylbLG. Eine Absicht des Gesetzgebers war durch die niedrigen Leistungen, die etwa 20% unter dem Sozialhilfeniveau liegen für Ausländer den Anreiz zu nehmen aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einzureisen. Durch vorrangige Sachleistungsgewährung soll auch Schlepperbanden die Verdienstmöglichkeit entzogen werden. Im Jahre 2001 betrugen die Ausgaben für Leistungen nach AsylbLG in Deutschland 1.710 Mill. €.